Neugliederung der Pastoralen Einheiten Eßer reagiert gelassen auf Vorschlag des Erzbistums

Kaarst · Die Vorschläge zur Neugliederung der Pastoralen Einheiten scheinen Pfarrer Ulrich Eßer zunächste keine Sorgen zu bereiten. Er sieht sieht auch das Gute in den Plänen des Bistums Köln.

 Pastor Ulrich Eßer glaubt, dass die Neugliederung Chancen bergen könne.

Pastor Ulrich Eßer glaubt, dass die Neugliederung Chancen bergen könne.

Foto: Andreas Woitschützke

Das Erzbistum Köln hat am Mittwoch einen Vorschlag zur geografischen Neugliederung der Pastoralen Einheiten gemacht. Dieser sieht vor, dass das Erzbistum künftig in 64 Pastorale Einheiten gegliedert wird. Im Kreisdekanat Rhein-Kreis Neuss sollen die Seelsorgebereiche Kaarst-Büttgen und Neuss-West/Korschenbroich zu einer Pastoralen Einheit verschmelzen. Die Gemeinden Holzheim, Reuschenberg und Grefrath bilden schon seit Jahren mit Korschenbroich-Glehn einen Pfarrverband, dem nun auch noch Kaarst und Büttgen angeschlossen werden soll. Ulrich Eßer, leitender Pfarrer der katholischen Kirchengemeinde Kaarst-Büttgen, hat den Vorstoß aus Köln gelassen zur Kenntnis genommen. „Es war klar, dass am Mittwoch ein Vorschlag gemacht wird. Das Bistum hat schon vor längerer Zeit angekündigt, die Zahl der Verwaltungseinheiten zu reduzieren“, sagt Eßer auf Anfrage unserer Redaktion. Der Kaarst Pfarrgemeinderat werde sich nun laut Eßer mit den Kollegen aus dem Verband Neuss-West austauschen. Im Pfarrgemeinderat wurde sich bereits über den Vorschlag ausgetauscht, die Mitglieder, mit denen Eßer bislang gesprochen hat, würden sich auf die Zusammenarbeit freuen.  „Wir wollen das konstruktiv gestalten“, kündigt Eßer an. Die Neugliederung könnte auch eine Chance sein. Eßer: „Es kann dadurch sehr viel Neues unter dem Aspekt Gemeinde und Seelsorge entstehen.“

Die Pflicht, den Vorschlag des Erzbistums anzunehmen, besteht allerdings nicht. Allerdings müssen die Seelsorgebereiche dann alternative Vorschläge vorlegen. Bis Mitte Oktober, so die Vorgabe des Erzbistums, sollten sich alle Seelsorgebereiche zum Zuschnitt ihrer künftigen Pastoralen Einheit positioniert haben. Der Prozess wird allerdings nicht von heute auf morgen durchgeführt: „Zielpunkt der Umsetzung ist das Jahr 2030. Es besteht also kein Zeitdruck“, sagt Eßer.

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