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Partys in Kaarst Tanzen an Karneval nicht erlaubt, Schunkeln schon

Kaarst · Selbst die Regelungen an Karneval sind jeck: In den Gaststätten darf nicht getanzt werden, Schunkeln ist allerdings erlaubt. Das Kaarster Ordnungsamt kündigt Kontrollen an.

Nachdem die Verwaltung die Werbung von Gastronomen für ihre Karnevalsparty in den sozialen Medien gesehen hat, seien sie angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten worden, da „zumindest Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Veranstaltung aufkamen“, wie die Verwaltung mitteilt. In diesem Anhörungsverfahren sollten die Gastronomen den Charakter der Veranstaltung erläutern. Und das haben Michael Schreinermacher und Steven Sürder auch getan.

 Steven Sürder (r.) und sein Partner Kai Strathmann (l.).

Steven Sürder (r.) und sein Partner Kai Strathmann (l.).

Foto: Dieter Staniek

Während Sürder sein Opening-Wochenende im neuen Brauhaus „Radlstadl“ im Sportforum Büttgen durchzieht, ist Schreinermacher noch unsicher, ob er Karneval im „Alten Rathaus“ feiern soll. „Wir dürfen unsere Veranstaltungen unter Auflagen durchführen“, erklärt Sürder im Gespräch mit unserer Redaktion. Sie dürfen nur nicht den Charakter einer Party haben. Das dürfte schwierig werden, gerade an Karneval. Aber Sürder ist sich sicher, dass sein Team das hinbekommt. „Wir haben 100 Plätze im Laden auf 250 Quadratmeter und müssen darauf achten, dass sich die Gäste nicht tummeln“, sagt er. Für jeden Tag (im „Radlstadl“ wird von Donnerstag bis Montag täglich gefeiert) gibt es extra Einlassbändchen, Sürder rechnet fest mit Kontrollen durch das Ordnungsamt. „Wir wollen zum Start keine Fehler machen und kooperieren mit den Behörden“, erklärt er. „Durch Kontrollen wird die Stadt sicherstellen, dass keine Tanzveranstaltungen durchgeführt werden“, heißt es aus dem Rathaus.

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