Höhere Energiepreise Stadt widerspricht Befürchtungen um Aus der Kindertagespflege
Kaarst · Die Stadt Kaarst weist die Befürchtungen, dass aufgrund der Energiekrise ein Ende der Kindertagespflege droht, entschieden zurück. Die Hintergründe.
Tagesvater Bernd Bremer, seit neuestem Mitglied der FWG Kaarst, befürchtet, dass die Kindertagespflege in Kaarst vor dem Aus steht. „Wir in der Kindertagespflege sind massiv von den Preissteigerungen auf dem Energiemarkt betroffen. So bezahlen wir zum Teil den vierfachen Gaspreis und den doppelten Strompreis. CDU und Grüne sind aber nur bereit, einen Bruchteil der Mehrkosten für die gestiegenen Energiekosten als Entlastung anzubieten“, schlägt Bremer Alarm. Der Kaarster Tagesvater fürchtet einen massiven Rückgang der Betreuungsangebote in Kaarst, da für die selbstständigen Kindertagespflegerinnen die wirtschaftliche Grundlage unter diesen Bedingungen nicht mehr gegeben ist.
Die Stadt Kaarst weist die Befürchtungen entschieden zurück. „Die steigenden Energiekosten sind für die Tagespflegepersonen ebenso wie für andere Berufsgruppen eine Herausforderung in der Kalkulation der Betriebskosten. Die Befürchtungen der FWG-Fraktion, dadurch könnte die Zahl der Betreuungsplätze in der Kindertagespflege deutlich sinken, teilt die Stadt auch durch den dauerhaften Kontakt mit den Tagespflegepersonen ausdrücklich nicht“, heißt es auf Anfrage aus dem Rathaus. Am 17. November 2022 hatte der Jugendhilfeausschuss auf Antrag von CDU und Bündnis90/Die Grünen beschlossen, dass alle in Kaarst tätigen Kindertagespflegepersonen einen Energiekostenzuschuss in Höhe von maximal 150 Euro für den Zeitraum von Oktober 2022 bis April 2023 erhalten. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag und unter der Bedingung, dass die erhöhten Kosten nachgewiesen werden. „Die Auszahlung des Energiekostenzuschusses erfolgt aus städtischen Haushaltsmitteln und geht über den bundesweiten Zuschuss hinaus. Die Mittel wurden zusätzlich im Haushalt 2023 zur Verfügung gestellt“, teilt die Stadt weiter mit. Die Auszahlung an die Kindertagespflegepersonen könne jedoch erst nach Rechtskraft des Haushalts 2023 erfolgen.
Die FWG sieht die Stärken der Kindertagespflefe im Vergleich zu Kindergärten in der größeren Flexibilität der Betreuungszeiten, der kleineren Gruppe, der intensiveren Zuwendung der Betreuungsperson, der familialen Umgebung und dem geringen Infektionsrisiko. Außerdem leiste die Tagespflege einen „unverzichtbaren Beitrag zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Betreuung und zählt damit für die erwerbstätigen Familien in der Stadt Kaarst zu einem wichtigen Eckpfeiler in Sachen Kinderbetreuung“, heißt es von der FWG weiter. Die Fraktion kündigt gleichzeitig einen politischen Antrag an, um das wirtschaftliche Gleichgewicht bei der Kindertagespflege wieder herzustellen und um die Versorgungssicherheit wieder langfristig sicherzustellen.