Vereinbarung bis 2025 Stadt Kaarst und SSV unterzeichnen „Pakt für den Sport“

Kaarst · Die Stadt Kaarst und der Stadtsportverband (SSV) wollen bei allen Sportthemen weiterhin eng zusammenarbeiten: Bürgermeisterin Ursula Baum und Axel Volker, Vorsitzender des Stadtsportverbandes, unterzeichneten am Freitag die entsprechende Vereinbarung.

 Michael Wilms und Axel Volker halten den Vertrag in der Hand.

Michael Wilms und Axel Volker halten den Vertrag in der Hand.

Foto: Stadt Kaarst

Mit dem „Pakt für den Sport“ halten Vereine und Verwaltung fest, welche Grundsätze für das Sportangebot im Kaarster Stadtgebiet gelten sollen. Zudem sind zwölf Ziele definiert, die das Sportangebot verbessern und die Zusammenarbeit zwischen Stadt und Sportvereinen stärken soll. Unter anderem wird festgelegt, dass die Sportstättenplanung alle drei Jahren neu untersucht wird. Zudem wollen Stadt und Sportverband zukünftig bei der Stärkung des Vereinssports vermehrt auch aktuelle Sporttrends berücksichtigen.

Bürgermeisterin Ursula Baum freut sich, dass die Zusammenarbeit weiterhin gestärkt wird: „Der Stadtsportverband als Vertreter aller Kaarster Sportvereine ist für uns ein wichtiger Ansprechpartner bei der Erhaltung und Weiterentwicklung der Sportstadt Kaarst.“ Der SSV-Vorsitzende Axel Volker meint: „Für uns ist es wichtig, dass wir weiterhin die Grundsätze unserer guten Zusammenarbeit mit der Stadt festhalten. Wir sehen unsere Rolle als Mittler zwischen Politik, Vereinen und Stadtverwaltung.“ Der neue „Pakt für den Sport“ gilt bis zum 31. Dezember 2025.

Bereits im Mai 2021 hatten Stadtverwaltung, Sportvereine sowie der SSV eine neue Vereinbarung über den „Pakt für den Sport“ getroffen. Nach einer Überarbeitung durch die Fraktionen und dem Beschluss im Sportausschuss im September sowie im Stadtrat im Dezember wurde der „Pakt für den Sport“ nun unterschrieben. Bereits von 2015 bis 2020 hat es diese Vereinbarung gegeben. Sie ist das Gerüst für den Sport in Kaarst und beinhaltet insgesamt 50 einzelne Punkte, die in vier große Überschriften aufgeteilt sind: „Präambel“ – dort sind die rechtlichen Rahmenbedingungen wie Laufzeit, Einwohner, Auftrag oder Ziele festgehalten. Die weiteren Überschriften sind „Grundsätze der Bedeutung des Sports für die Gesellschaft“, „Sport im Verein“, „Ziele der Sportförderung“ und „Maßnahmen zur Zielerreichung“.

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