14-Jähriger in Vorst tödlich verunglückt Neue Grenzmarkierung an Unfallstelle

Vorst · Die Stadt reagiert auf den tragischen Verkehrsunfall in Vorst. Es war laut Statistik der erste Unfall an dieser Stelle. Auch nach Ansicht des Kaarster ADFC ist die Kreuzung aus baulicher Sicht „völlig unauffällig“.

Viele Kerzen und Fotos erinnern an der Unfallstelle an den verstorbenen 14-Jährigen. Dort wird bald eine zehn Meter lange Grenzmarkierung eingerichtet.

Viele Kerzen und Fotos erinnern an der Unfallstelle an den verstorbenen 14-Jährigen. Dort wird bald eine zehn Meter lange Grenzmarkierung eingerichtet.

Foto: Frank Kirschstein

Kerzen und Bilder des tödlich verunglückten Jungen erinnern an der Unfallstelle an den tragischen Vorfall, der sich am Pfingstmontag in Vorst zugetragen hat. Ein 14 Jahre alter Schüler aus Büttgen war an den schweren Verletzungen, die er nach einem Zusammenstoß mit einem Auto erlitten hatte, im Krankenhaus verstorben. Am vergangenen Montag haben sich die Kaarster Stadtverwaltung und die Kreispolizeibehörde am Unfallort umgesehen. Dies sei ein normaler Vorgang bei Verkehrsunfällen mit Todesfolge, teilt die Stadt mit. In diesem Fall wurden das Unfallgeschehen und die Gegebenheiten der Unfallstelle genau betrachtet. Dabei wurde festgestellt, dass der Kreuzungsbereich des Wirtschaftsweges mit der Straße „Rottes/In der Delle“ in keiner Unfallstatistik verzeichnet ist, auch die bisherigen Geschwindigkeitskontrollen sind unauffällig, schreibt die Stadt in einer Mitteilung.

„Tatsache ist jedoch, dass ein junger Mensch auf tragische Weise gestorben ist. Und auch wenn dieser Unfall seitens der Behörden nicht zu verhindern war, werden wir an dieser Stelle für die Zukunft eine Veränderung vornehmen“, kündigt Bürgermeisterin Ulrike Nienhaus an. Im Mündungsbereich des Wirtschaftsweges besteht bereits ein Parkverbot. Die Stadt wird ergänzend dazu nun auf einer Länge von zehn Metern testweise eine Grenzmarkierung einrichten. So sollen weitere Unfälle an dieser Stelle verhindert werden. Viele Autofahrer wissen nicht, dass dort überhaupt ein Parkverbot besteht.

Dabei ist das klar durch die Straßenverkehrsordnung geregelt. Dort heißt es unter Paragraph 12, Absatz 3, der das Halten und Parken regelt: „Das Parken ist unzulässig vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je fünf Meter von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten.“ Laut Anwohner Hartmut Houben, der seit zehn Jahren direkt an der Unfallstelle wohnt, reichen selbst diese fünf Meter allerdings an dieser Ecke nicht aus, wenn dort ein größeres Auto parkt. Zudem gebe es kein Parkverbotsschild, aber eine entsprechende Halterung, wo man eins anbringen könnte. Laut Houben sei die Nachbarschaft, in der viele Kinder wohnen, nach dem Unfall sauer, dass dort nicht schon vorher etwas unternommen wurde. „Die Nachbarn sind entrüstet und aufgebracht“, sagt Houben im Gespräch mit unserer Redaktion.

Laut Statistik hat es an der Ecke noch nie einen Unfall gegeben, jedoch beobachtete Houben schon viele Situationen, in denen es beinahe gekracht hätte. Auch nach Angaben des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) Kaarst ist die Kreuzung aus baulicher Sicht „völlig unauffällig“, wie der Vorsitzende Horst Luhmer, gleichzeitig Fahrradbeauftragter der Stadt Kaarst, im Gespräch mit unserer Redaktion erklärt: „Die Breite und die Einsehbarkeit sind unkritisch.“ Gleichzeitig erklärt Horst Luhmer, dass parkende Autos die Einsicht auf den Wirtschaftsweg oder umgekehrt auf die Straße „Rottes“ versperren könnten. „Es ist leider nicht kalkulierbar, welche Autos gerade dort stehen“, sagt Luhmer.

Durch die neue Markierung wird das Parkverbot auf zehn Meter ausgeweitet – sofern sich die Autofahrer denn daran halten. Außer der Sicherstellung der Einsehbarkeit und der Geschwindigkeitsbegrenzung habe der ADFC für diese Stelle derzeit keine Empfehlung.

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