Kaarster Schulleiter sprechen über Maskenpflicht „Ich muss mit Maske lauter reden“

(seeg) · Nach einer Woche Maskenpflicht erzählen die Schulleiter der beiden Gymnasien von ihren Erfahrungen. Im Unterricht haben sie kaum Probleme.

 Am Georg-Büchner-Gynmasium in Vorst halten sich die Schüler an die Maskenpflicht und sind nach Angaben von Berthold Kummer diszipliniert.

Am Georg-Büchner-Gynmasium in Vorst halten sich die Schüler an die Maskenpflicht und sind nach Angaben von Berthold Kummer diszipliniert.

Foto: Frank Kirschstein

Seit Wiederbeginn des Unterrichts sind die Schüler der weiterführenden Schulen dazu verpflichtet, eine Maske zu tragen, während sie lernen. Ein erstes Fazit lautet: Die Schüler sind sehr diszipliniert, was das Tragen der Maske angeht. „Bei mir ist noch nichts aufgeschlagen, es hat bisher alles gut funktioniert“, sagt Berthold Kummer, stellvertretender Leiter des Vorster Georg-Büchner-Gymnasiums. Nur in den Pausen würden manche Schüler schon mal vergessen, die Maske nach dem Essen wieder richtig hochzuziehen. „Wenn man sie daran erinnert, sind sie aber einsichtig“, so Kummer. Der Mathematiker gibt allerdings zu, dass „schön anders ist“ und es zu Beeinträchtigungen vor allem im Sprachunterricht kommt. Auch er selbst ist betroffen. „Ich muss darauf achten, lauter zu sprechen, damit die Schüler, die hinten sitzen, mich auch verstehen“, sagt Kummer. Er hält die Maskenpflicht für sinnvoll, so kann die Schule zumindest einen durchgängigen Unterricht für alle Schüler anbieten.

Ähnliche Erfahrungen hat Bruno von Berg gemacht. „Es funktioniert auf beiden Seiten des Pultes“, sagt der Direktor des Albert-Einstein-Gymnasiums in Kaarst. An den warmen Tagen zu Beginn des neuen Schuljahres wurde die Maske von den Schülern nicht immer als angenehm empfunden, aber sie wird von allen akzeptiert. Bei den Schülern sei es kein großes Thema – bei einigen Eltern dagegen schon. „Es gab einzelne Eltern, die sich sehr kritisch geäußert haben und sich ein Zeichen von der Schule gewünscht hätten“, sagt von Berg. Wenn ein Schüler eine ärztliche Bescheinigung vorlege, die ihn von der Maskenpflicht befreie, müsse die Schule dafür sorgen, dass zumindest der Abstand von 1,50 Metern gewahrt werde. „Wenn die Räumlichkeiten das nicht hergeben, muss der Schüler Einzelunterricht bekommen, oder er wird nach Hause geschickt“, sagt von Berg: „Das wollen unsere Schüler aber nicht.“

An der Maskenpflicht kann der Schulleiter nicht rütteln, immerhin sei diese vom Schulministerium vorgeschrieben worden. Die Maskenpflicht für die weiterführenden Schulen gilt vorerst bis zum 31. August, dann wird entschieden, wie es weitergeht. Von Berg glaubt, dass die Maskenpflicht auf dem Schulgelände bleiben wird. Wie es für den Unterricht weitergeht, bliebe abzuwarten. „Ich kann mir auch vorstellen, dass die Landesregierung die Regeln stärker regionalisiert“, sagt von Berg. Heißt: In den Kreisen mit vielen Infektionen bleibt die Maskenpflicht im Unterricht bestehen, während die Maßnahmen in Kreisen mit weniger Infektionen gelockert werden. Immerhin: Trotz zwei positiv getesteten Fällen an seiner Schule musste von Berg noch keine Klasse nach Hause schicken.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort