Appell an Kaarster Eltern Schüler sollen sich auch in den Ferien testen lassen

Kaarst · Nach dem letzten Corona-Test des Jahres an den Kaarster Schulen am Mittwoch werden alle Schüler zum Schulstart am 10. Januar wieder getestet. Ab dem 27. Dezember bis zum Schulstart sind alle Schüler laut Corona-Schutzverordnung nicht mehr automatisch den immunisierten Personen gleichgestellt.

 Kaarster Schüler gelten während der Ferien nicht automatisch als immunisiert (Symbolfoto).

Kaarster Schüler gelten während der Ferien nicht automatisch als immunisiert (Symbolfoto).

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Dies bedeutet, dass beispielsweise für den Besuch im Einzelhandel, im Kino oder im Schwimmbad ein aktuelles Testzertifikat vorliegen muss.

Bei einer 2G-Regelung gelten Schüler bis einschließlich 15 Jahren als immunisiert, solange sie einen Testnachweis haben. Sie können dann auch ohne Impfung an Angeboten teilnehmen. Ab dem 27. Dezember benötigen sie hierfür einen gesonderten Testnachweis. Schüler ab 16 gelten nicht automatisch als immunisiert, weil für sie schon länger eine Impfmöglichkeit besteht. Sie müssen also geimpft oder genesen sein, um ein 2G-Angebot zu nutzen.

Eine Ausnahme gilt für eigene sportliche, musische oder künstlerische Tätigkeit: Bis 18 Jahre können Schüler das auch ohne Impfung machen, ab dem 27. Dezember bis zum Schulstart aber nur mit Test. Die Reglungen gelten entsprechend auch für die Kontaktbeschränkungen für nicht immunisierte Personen.

Für 3G gilt: Bis zum 26. Dezember dürfen Schüler ohne gesonderten Test teilnehmen, ab dem 27. Dezember bis zum Schulstart nur mit gesondertem Testnachweis. Kinder unter sechs Jahren beziehungsweise bis zum Schuleintritt benötigen weder einen Testnachweise noch eine Immunisierung und können an allen Angeboten teilnehmen.

Die Stadt Kaarst appelliert an alle Eltern, von den kostenlosen Bürgertestungen für ihre Kinder Gebrauch zu machen. „Wir wollen, dass der Unterricht wieder ohne Probleme starten kann. Durch die Bürgertestungen können wir Infektionsketten aufhalten, die sonst möglicherweise am ersten Schultag beginnen würden. Deshalb meine Bitte an alle Kaarster Eltern: Testen Sie ihr Kind zu Hause, nutzen Sie die Testzentren. Ich wünsche Ihnen gesunde Weihnachten“, sagt Schuldezernent Sebastian Semmler.

Nach einer Mitteilung des Landes NRW wird mit dem Re- Start der Pooltestungen am 10. Januar das Testverfahren verändert, um unnötige Quarantänen zu verhindern. Alle Schüler geben künftig morgens zusätzlich zu der Poolprobe eine Einzelprobe in der Schule ab, damit diese im Falle eines auffälligen Pooltest-Ergebnisses unmittelbar von den Laboren ausgewertet werden können. Dadurch müssen Eltern bei einem positivem Pooltest künftig keine Einzelprobe in der Schule mehr abgeben. Alle Schüler, deren Einzelprobe einen negativen Befund hat, können dadurch direkt am nächsten Morgen wieder am Unterricht teilnehmen.

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