Höhere Einkommensgrenze Politik will Eltern bei Kita-Gebühren entlasten

Kaarst · Diskussion um Beitragsfreiheit bis 25.000 Euro Jahreseinkommen. Entscheidung folgt nach der Sommerpause.

 In Sachen Elternbeiträgen steht Kaarst vergleichsweise gut dar.

In Sachen Elternbeiträgen steht Kaarst vergleichsweise gut dar.

Foto: dpa/Monika Skolimowska

Die Diskussion wird erst nach der Sommerpause geführt werden, aber im Jugendhilfeausschuss begann schon jetzt eine Diskussion über die Elternbeiträge für die Kindertagespflege und die Kindertageseinrichtungen. Nach der aktuellen Satzung müssen Eltern mit einem Jahresbruttoeinkommen von bis zu 20.000 Euro keine Beiträge leisten. Bei einem Einkommen bis 25.000 Euro werden derzeit aber bis zu 66 Euro im Monat an Gebühren fällig. Dagegen regte sich jetzt Widerstand.

„Wir hatten den Antrag gestellt, dass Eltern mit einem Einkommen von unter 25.000 Euro beitragsfrei gestellt werden und hatte Sie gebeten nachzurechnen, welche Mindereinnahmen damit verbunden wären“, erklärte Ralf Ernst (Piraten/Die Linke). Jugendamtsleiterin Ute Schnur bezifferte die Wenigereinnahmen auf rund 17.000 Euro. „Trotz der angespannten Haushaltslage sollten wir alle Familien mit einem Jahresbruttoeinkommen unter 25.000 Euro statt bislang unter 20.000 Euro beitragsfrei stellen“, empfahl Ernst.

Im Unterausschuss des Jugendhilfeausschusses soll eine Entscheidung getroffen werden. Christian Horn könnte sich vorstellen, dass die CDU eine solche Entscheidung mit tragen könnte. Die Elternbeiträge können sehr hoch sein. Für die Betreuung eines Kindes unter drei Jahren an 45 Stunden pro Woche und einem Einkommen der Eltern von über 85.000 Euro kostet die Betreuung stolze 547 Euro pro Monat. Christian Horn wies darauf hin, dass derzeit lediglich 17 Prozent der entstehenden Kosten über die Elternbeiträge bezahlt werden, eigentlich sollten es 19 Prozent sein. Zu bedenken sei auch, dass die Gebühren seit 2008 nicht mehr angehoben wurden. „Und in Kaarst gibt es eine sehr großzügige Geschwisterregelung“, so Horn. Anders ausgedrückt: Die CDU sieht keinen Spielraum für eine größere Entlastung bei den Elternbeiträgen.

Günter Kopp (FDP) legte sich fest: „Wir sind für eine Beitragsfreiheit für Einkommen unter 25.000 Euro. Der Deckungsgrad durch die Elternbeiträge hatte vor zehn Jahren noch bei 23,13 Prozent gelegen, im Kindergartenjahr 2019/2010 stieg er auf 24,32 Prozent, er lag zuletzt bei 17,2 Prozent, betrug aber im Kitajahr 2015/2016 nur 16,02 Prozent. Und wie steht Kaarst im Vergleich mit anderen Kommunen dar? In Dormagen und Neuss werden Beiträge erst fällig ab einer Einkommensgrenze von 25.000 Euro, in Grevenbroich liegt diese Grenze bei 15.000 Euro, in Meerbusch bei 30.000 Euro. Korschenbroich, Rommerskirchen und Jüchen haben die Grenze auf 20.000 Euro festgelegt. Sehr gut steht Kaarst da, wenn es um die Höhe der Elternbeiträge geht. Der niedrigste Gebührensatz für ein einjähriges Kind, das an 25 Stunden in der Woche betreut wird, beträgt 36 Euro, der Höchstsatz 331 Euro. In Dormagen reicht die Spanne von 40 bis 506 Euro, in Grevenbroich von 45 bis 495 Euro und in Neuss von 42 bis 472 Euro.

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