Mobiles Impfangebot Hier gibt es in Kaarst die Booster-Impfung

Kaarst · Wo gibt es in Kaarst ein mobiles Impfangebot. Bei welchem Angebot erhalten Interessierte bereits eine Booster-Impfung. Wir geben Ihnen einen Überblick.

 Impfberechtigt sind alle Einwohner Nordrhein-Westfalens ab zwölf Jahren. (Symbolbild)

Impfberechtigt sind alle Einwohner Nordrhein-Westfalens ab zwölf Jahren. (Symbolbild)

Foto: dpa/Philipp Schulze

Am Samstag, 13. November, bietet die Koordinierende Covid-Impfeinheit des Rhein-Kreises Neuss von 9 bis 13 Uhr ein mobiles Impfangebot im Bürgerhaus, Am Neumarkt 2-4 in Kaarst. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

Impfberechtigt sind alle Einwohner Nordrhein-Westfalens ab zwölf Jahren. Der Impfstoff von Johnson&Johnson, bei dem für eine vollständige Immunisierung eine einmalige Impfung ausreicht, ist ab 18 Jahren zugelassen. Es ist auch möglich, vor Ort eine Zweitimpfung mit Biontech/Pfizer zu erhalten, zum Beispiel nach einer Erst-Impfung mit AstraZeneca. Eine einmalige Impfung von Genesenen nach Covid-19-Infektion ist ebenfalls möglich.

Darüber hinaus können folgende Personen, für die eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission ausgesprochen wurde, bei diesem mobilen Impfangebot eine dritte Impfung mit BioNTech erhalten, wenn ihre letzte Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt: Personen ab 70 Jahren, Bewohnerinnen und Bewohner sowie Personal in Pflegeeinrichtungen, Personal in medizinischen Einrichtungen mit direktem Patientenkontakt und Personen mit Immunschwäche. Personen, die vor mindestens vier Wochen mit Johnson & Johnson geimpft wurden, können ebenfalls eine Auffrischimpfung mit Biontech/Pfizer erhalten. Weiterhin bieten auch Haus- und Fachärzte Auffrischimpfungen an.

Impfwillige müssen lediglich ihren Lichtbildausweis mitbringen. Zudem soll möglichst der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen für einen mRNA-Impfstoff (Biontech/Pfizer) oder einen Vektor-Impfstoff (Johnson & Johnson) und – insbesondere bei Auffrischimpfungen – ein Impfausweis vorgelegt werden. Die Unterlagen sind online unter www.rhein-kreis-neuss.de/impfzentrum verfügbar, können aber auch vor Ort ausgefüllt werden. Darüber hinaus ist bei Kindern und Jugendlichen im Alter von zwölf bis 15 Jahren die Einwilligung eines Sorgeberechtigten nötig.

Auf der Homepage des Kreises findet sich unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung eine ständig aktualisierte Übersicht über alle mobilen Impfangebote.

(NGZ)
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