Baustelle auf Privatgrundstück in Kaarst Lange Hecke bekommt neuen Bürgersteig

Kaarst · Lange Zeit war ein kurzes Wegstück auf der Langen Hecke für Fußgänger eine Zumutung, nun entsteht dort ein neuer Bürgersteig. Auf Initiative der SPD entsteht vor der Hausnummer 77 erst ein provisorischer Fußgängerweg, ehe die Maßnahme komplett abgeschlossen wird.

 Herbert Palmen und Wolfgang Reuter vor dem Provisorium.

Herbert Palmen und Wolfgang Reuter vor dem Provisorium.

Foto: Stephan Seeger

„Wir sind bei einem unserer Bürgerbrennpunkte auf das Problem hier gestoßen“, sagt Herbert Palmen, SPD-Mitglied im Planungs- und Verkehrsausschuss. Er selbst hat lange auf der Langen Hecke gewohnt. Nachdem Anja Meising alleinige Eigentümerin des betroffenen Hauses wurde, konnten die Gespräche mit dem Tiefbauamt und der Stadt beginnen. „Jetzt gibt es endlich eine Lösung. Wir haben uns auf einen sogenannten Minderausbau geeinigt“, so Palmen. Meising ist vor anderthalb Jahren auf die Stadt zugegangen, weil sie den Zustand so nicht mehr akzeptierte. Dafür war sie auch bereit, auf ein Stück Grundstück zu verzichten. Denn bevor die Baustelle aufgemacht wurde, ragte eine Hecke auf den schmalen Gehweg. Vor allem Fußgänger mit Kinderwagen oder Rollatoren sind dort kaum mehr durchgekommen. Die Kosten trägt die Stadt, die Arbeiten werden vom Unternehmen „Schnittgut“ durchgeführt. „Uns ging es darum, dass die Bürger sicher über den Bürgersteig gehen können“, so Palmen. Die Barken, die auf der Fahrbahn stehen, kommen nach Fertigstellung der Baustelle wieder weg.

Die Stadt Kaarst bestätigt, dass die Situation für Fußgänger vor dem Haus verbesserungswürdig ist. „Bisher war die Stadt nicht im Eigentum der notwendigen Fläche, um den Bürgersteig bis zur Straßenecke Oststraße baulich fortzusetzen. Mittlerweile hat die Stadt die notwendige Fläche gekauft“, heißt es auf Anfrage. Bei den noch laufenden Bauarbeiten auf dem privaten Grundstück werde in Abstimmung mit der Stadtverwaltung ein provisorischer Bürgersteig angelegt. „Sobald die Ausschreibung der tatsächlichen öffentlichen Baumaßnahme abgeschlossen ist, wird die Verwaltung den endgültigen Bau des Bürgersteigs beauftragen“, heißt es.

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