Vorgärten in Kaarst Grüne wollen keine Steinwüsten
Kaarst · Das Kaarster Stadtbild wird immer mehr von „Vorgärten des Grauens“ geprägt – jedenfalls glauben das die Grünen.
Deshalb hat die Fraktion einen Antrag für den nächsten Umweltausschuss am 2. April gestellt, in dem sie die Verwaltung der Stadt auffordert, mögliche Handlungsoptionen zu diskutieren. Die „Steinwüsten“ würden „Sträucher und Rasen verdecken und Grün versiegeln“, heißt es in dem Antrag. Die Fraktion will in erster Instanz wissen, welchen Schaden diese „Vorgärten des Grauens“ für die innerstädtische Artenvielfalt bedeuten. „Bienen, Insekten und andere Kleintiere verlieren immer mehr Lebensräume in unserer Stadt und die Artenvielfalt schrumpft immer weiter“, schreiben die Grünen.
Die SPD unterstützt den Antrag. Auch die Sozialdemokraten bedauern das Insektensterben. Zwar zeigt die SPD Verständnis für die älteren Bürger, die ihre Vorgärten nicht mehr so recht pflegen können. „Aber es gibt in einer Stauden- und Gehölzpflanzung durchaus Alternativen zu Steinwüsten, die Insekten und Vögeln dienen“, schreibt die SPD auf Anfrage. Die CDU gibt den Grünen in dem Sinne Recht, dass auf Privatgrundstücken „angemessene Grünanteile unversiegelt bleiben“. Dafür gäbe es in den jeweiligen Bebauungsplänen schon heute genaue Regelungen was die Anteile betrifft, die versiegelt werden können. Viele Hauseigentümer würden das gar nicht wissen, und darüber sollte die Stadt noch einmal informieren. „Darüber hinausgehende Vorschriften halte ich aber nicht für sinnvoll. Wir sollten gewisse Freiheiten belassen und nicht alles überreglementieren“, sagt der CDU-Vorsitzende Lars Christoph.
Eine ganz andere Meinung vertritt die FDP. Diese habe den Antrag der Grünen mit „ungläubigem Kopfschütteln“ wahrgenommen. „Wir sind der Auffassung, dass jeder Haus- und Grundbesitzer das Recht zur individuellen Gestaltung seines Vorgartens und Gartens haben sollte“, sagt der Fraktionsvorsitzende Günter Kopp. „Die Regulierungswut der Grünen kennt keine Grenzen. Sie diskriminieren sie mit dem Begriff ‚Vorgärten des Grauens’ die Gestaltungsfreiheit der Besitzer“, sagt Kopp abschließend. Bei der FDP beißen die Grünen mit diesem Antrag somit auf Granit.