Große Events in Kaarst Grüne - Mehrweg soll Pflicht für Veranstalter werden

Kaarst · Die Stadt hatte vor zwei Jahren vom Umweltausschuss den Auftrag bekommen zu prüfen, ob bei Großveranstaltungen wiederverwertbares Geschirr und Besteck zum Einsatz kommen könnte. Die Verwaltung hatte sich mit den Akteuren an einen Tisch gesetzt.

 Einweg-Geschirr sollte nach Meinung der Grünen bei Veranstaltungen in Kaarst verboten werden.

Einweg-Geschirr sollte nach Meinung der Grünen bei Veranstaltungen in Kaarst verboten werden.

Foto: dpa/Alexander Heinl

Über die Ergebnisse wurde jetzt der Ausschuss informiert. Eine eher kompromisslose Vorgehensweise forderte Heiner Hannen (Die Grünen): „Die Veranstalter sollten verpflichtet werden, Mehrweg zu nehmen, denn alles andere ist nicht ökologisch.“

Stefan Meuser als Vertreter der Stadt erklärte: „Wir bleiben mit den Veranstaltern im Gespräch, wollen aber nicht, dass Mehrweg im Rahmen einer Satzung vorgeschrieben wird.“ Meuser befürchtet, dass Veranstaltungen, die aktuell dünn gesät sind, erschwert oder verhindert werden würden. „Mehrweg ist in einigen Fällen nachweislich nicht umsetzbar“, sagte er. Hannen ließ nicht locker: Er forderte, Mehrweg solle Pflicht werden, sobald sich die Gastronomie von der Pandemie erholt habe. Er sprach von Öko-Produkten, die aber nicht ökologisch sind, nicht kompostierbar. Auch Kunststoff sei in Ordnung, wenn beispielsweise Kunststoffbecher wiederverwendbar seien. Kunststoff bezeichnete Hannen als Alternative zu Glas und Porzellan.

Ebenso wie Heiner Hannen zweifelt man im Rathaus den ökologischen Sinn vom Einsatz angeblicher Öko-Materialien an. Die Resonanz auf eine Einladung von Veranstaltern großer Feste sei enttäuschend gering gewesen. Die Verwaltung wies auch darauf hin, dass die Bundesregierung die Einwegkunststoffverbotsverordnung beschlossen habe, die am 3. Juli 2021 in Kraft treten soll. Mit dieser Verordnung sollen unter anderem Einweg-Kunststoffbestecke, aber auch Teller und Trinkhalme sowie Styroporbehälter für Lebensmittel strikt verboten werden. Dieses Verbot habe auch Auswirkungen auf den Einsatz von Lebensmittel- und Getränkebehältnisse auf Veranstaltungen in Kaarst.

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