Kaarster Initiative „17 nicht genehmigte Starts“: Fluglärmgegner fordern Bußgeld

Kaarst · Nächste Runde im Streit zwischen dem Verein „Kaarster gegen Fluglärm“ und dem Düsseldorfer Flughafen. Der Vereinsvorsitzende Werner Kindsmüller teilte am Donnerstag mit, dass in der Nacht zum 22. Januar am Flughafen Düsseldorf 20 Flüge nach 22 Uhr gestartet seien.

Nach den geltenden Bestimmungen dürften Starts nach 22 Uhr jedoch nur in begründeten Sonderfällen von der Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt werden. „Nach Auskunft der Bezirksregierung wurde aber nur für drei Flüge in dieser Nacht eine Ausnahmegenehmigung erteilt“, sagt Kindsmüller. Der Vereinsvorsitzende erwartet nun von der Bezirksregierung, „dass sie gegen die Fluggesellschaften spürbare Bußgelder verhängt“. Der leichte Schneefall im Laufe des Abends könne als Ausrede nicht akzeptiert werden, so Werner Kindsmüller. Schließlich sei dies mehrere Tage vorher bereits angekündigt worden.

Noch am Donnerstag reagierte der Flughafen Düsseldorf mit einer Mitteilung, in der es heißt: „Alle am Abend des 22. Januars stattgefundenen Starts erfolgten auf Basis der geltenden Betriebsgenehmigung und waren damit rechtmäßig.“ Es stimme zwar, dass an besagtem Dienstagabend auf Grund der winterlichen Witterungsbedingungen 21 Starts nach 22 Uhr stattgefunden haben. Drei der Flugzeuge hätten auf Grund der Situation eine Sondergenehmigung bei der Bezirksregierung beantragt und diese auch erhalten. Alle übrigen Flugzeuge seien jedoch bereits vor 21.49 Uhr startbereit gewesen, off-block (Zeit des Verlassens der Parkposition) und benötigten somit gemäß Betriebsgenehmigung keine Sondergenehmigung für den Fall, dass der Start nach 22 Uhr erfolgt. Darum handele es sich nicht um „ungenehmigte Starts“ oder gar einen „Verstoß gegen geltendes Recht“, wie die Initiative behauptet.

(jasi)
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