„Kaarster gegen Fluglärm“ Fluglärm-Gegner entdecken Gesetzesverstoß des Flughafens

Kaarst · Bei der Durchsicht der Akten des NRW-Verkehrsministeriums ist dem Verein „Kaarster gegen Fluglärm“ ein Gesetzesverstoß des Düsseldorfer Flughafens aufgefallen. Was der Verein jetzt fordert.

 Der Düsseldorfer Flughafen hat offenbar gegen das Fluglärmschutzgesetz verstoßen (Symbolfoto).

Der Düsseldorfer Flughafen hat offenbar gegen das Fluglärmschutzgesetz verstoßen (Symbolfoto).

Foto: dpa Picture-Alliance / Horst Oss

Der Verein „Kaarster gegen Fluglärm“ hat bei der Durchsicht der Akten des NRW-Verkehrsministeriums festgestellt, dass eine Überprüfung der Lärmschutzbereiche nach Ablauf der Frist nicht erfolgt ist. Im Oktober 2011 hatte die Landesregierung Lärmschutzbereiche festgelegt. Laut Fluglärmschutzgesetz sind diese spätestens nach dem Ablauf von zehn Jahren zu überprüfen und festzustellen, ob sich die Lärmbelastung verändert hat oder verändern wird.

Zwar habe das damals zuständige Ministerium im April 2016 den Flughafen Düsseldorf aufgefordert, Vergleichsdaten bis Ende August zu liefern. Allerdings ist der Flughafen, wie die Akten zeigen, dieser Aufforderung nicht nachgekommen. Stattdessen seien über mehrere Jahre Fristverlängerungen beantragt und Gründe vorgebracht worden, warum diese Daten nicht erbracht werden könnten. Schließlich wurde mit dem damaligen Verkehrsministerium vereinbart, dass die Überprüfung vorerst nicht weiterverfolgt werde und erst im Zusammenhang mit dem laufenden Planfeststellungsverfahren vorgenommen werden solle. „Dies ist ein eindeutiger Verstoß gegen das Fluglärmschutzgesetz, das keine Ausnahmen von der Zehn-Jahres-Frist kennt und untergräbt den Schutz der unter Fluglärm leidenden Anwohner. Zugleich ist dieser Rechtsverstoß ein erneuter Beleg für die Kumpanei zwischen dem Verkehrsministerium und dem Flughafen Düsseldorf,“ erklärt der Vorsitzende des Vereins, Werner Kindsmüller.

Die verhinderte Überprüfung der Lärmschutzbereiche verwehre möglicherweise Anwohnern einen ihnen nach dem Gesetz zustehenden besseren Schutz vor Fluglärm. „Offensichtlich wurde der Flughafen 2017 nervös, als das Landesamt für Natur- und Umwelt- und Verbraucherschutz NRW das Umweltministerium darauf aufmerksam gemacht hat, dass Berechnungen des Amtes für den Flughafen Düsseldorf zeigen, dass sich das schützenswerte Gebiet vergrößert hat.“ Damit wäre eine Vergrößerung der Schutzzonen notwendig geworden.

Der Verein erwarte von NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer, dass er den Flughafen Düsseldorf auffordert, die Daten für die Neufestsetzung der Fluglärmschutzzonen „unverzüglich“ zu liefern und die Schutzzonen zu überprüfen. „Sollte sich der Flughafen weiterhin weigern, dieser gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, muss der Minister das Recht auch gegen den Flughafen durchsetzen“, so Kindsmüller.

(NGZ)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort