Überprüfung von Lärmschutzbereichen Flughafen Düsseldorf wehrt sich gegen Vorwurf des Gesetzesverstoßes
Kaarst · Nach dem Vorwurf des Verstoßes gegen das Fluglärmschutzgesetz hat der Flughafen Düsseldorf nun ein Statement abgegeben. Die Prüfung der Lärmschutzbereiche dauert demnach noch an.
Der Flughafen Düsseldorf hat auf den Vorwurf des Vereins „Kaarster gegen Fluglärm“, gegen das Fluglärmschutzgesetz verstoßen zu haben, reagiert und weist diesen zurück. Die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Flughafen Düsseldorf basiert auf Paragraf vier Absatz zwei des Bundesgesetzes zum Schutz gegen den Fluglärm vom 31. Oktober 2007 und erfolgte durch Rechtsverordnung des damaligen Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 4. November 2011. „Es ist richtig, dass im Fluglärmgesetz vorgesehen ist, spätestens alle zehn Jahre zu prüfen, ob sich die Lärmbelastung seit Festsetzung des Lärmschutzbereichs wesentlich verändert hat oder sich in den kommenden zehn Jahren wesentlich verändern wird. Das Prüfverfahren des Ministeriums dauert noch an“, erklärt ein Flughafen-Sprecher gegenüber unserer Redaktion.
Der Flughafen unterstütze das Ministerium im Rahmen des Verfahrens und stelle die notwendigen Informationen für die Prüfung bereit, so der Sprecher. „Im Rahmen unseres Antrags auf Planfeststellung mit einer Änderung der Betriebsgenehmigung hat unser Unternehmen bereits 2015 ein entsprechendes Datenerfassungssystem mit einem ausreichenden Prognosehorizont vorgelegt, das zur Beurteilung der zu erwartenden Lärmbelastung genutzt werden kann“, heißt es weiter. Dieses Datenerfassungssystem enthalte Informationen zum Flugzeugtypenmix, zur Bahnnutzung, dem Verlauf der Flugrouten oder der Flugrichtungsverteilung. Das Fluglärmschutzgesetz enthält unter anderem Regelungen zum baulichen Schallschutz. „Unabhängig davon führt unser Unternehmen seit Mitte 2014 sein Schallschutzprogramm auf freiwilliger Basis fort“, erklärt der Sprecher weiter.
Der Verein „Kaarster gegen Fluglärm“ hatte unter der Woche in einer Mitteilung verlauten lassen, dass er bei der Durchsicht der Akten des NRW-Verkehrsministeriums festgestellt habe, dass eine Überprüfung der Lärmschutzbereiche auch nach mehr als zehn Jahren noch nicht erfolgt sei. Über mehrere Jahre seien Fristverlängerungen beantragt und Gründe vorgebracht worden, warum diese Daten nicht erbracht werden könnten. „Dies ist ein eindeutiger Verstoß gegen das Fluglärmschutzgesetz, das keine Ausnahmen von der Zehn-Jahres-Frist kennt und untergräbt den Schutz der unter Fluglärm leidenden Anwohner“, erklärte Werner Kindsmüller, Vorsitzender des Vereins „Kaarster gegen Fluglärm“, dazu.