Erfolg für Fluglärmgegner Flughafen Düsseldorf muss Gutachten erneut offenlegen

Kaarst · Vor zwei Wochen hat der Verein „Kaarster gegen Fluglärm“ den Verkehrsminister in einem Scheiben aufgefordert, alle Gutachten, die seit der Bürgerbeteiligung im Jahre 2016 zum Vorhaben des Flughafens Düsseldorf erstellt worden sind, offen zu legen.

 Werner Kindsmüller vom Verein „Kaarster gegen Fluglärm“.

Werner Kindsmüller vom Verein „Kaarster gegen Fluglärm“.

Foto: Dieter Staniek

Nun wird das Ministerium dieser Forderung nachkommen.

Vom 2. Mai bis zum 12. Juni werden die vom Flughafen nachgebesserten Unterlagen und Gutachten öffentlich ausgelegt. Die betroffenen Kommunen und die Bürgerinnen und Bürger haben dann die Möglichkeit zur Einsicht und die Gelegenheit, erneut Einwendungen zu den überarbeiteten Plänen des Flughafens vorzunehmen.

Werner Kindsmüller, Vorsitzender des Vereins „Kaarster gegen Fluglärm“, freut sich darüber. „Wir begrüßen sehr, dass der Verkehrsminister eine neue Runde im Planfeststellungsverfahren durchführen wird. Wir haben bereits früher darauf hingewiesen, dass der Antrag nicht genehmigungsfähig ist“, sagt er. Das Ministerium bestätige mit seinen Kritikpunkten an den Unterlagen des Flughafens diese Auffassung. Kindsmüller: „Wir stimmen dem Verkehrsministerium zu, dass bisher eine Verkehrsprognose im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen nicht vorliegt. Deshalb lassen sich auch die Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere die Lärmentwicklung nicht abschätzen. Wir sind gespannt, wie der Flughafen die Vorgaben des Ministeriums erfüllen will.“

Vor fünf Jahren (Februar 2015) hat der Flughafen Düsseldorf einen Antrag auf Erweiterung der Kapazitäten von 45 auf 60 Flugbewegungen in der Stunde gestellt. Bei der ersten Runde der Bürgerbeteiligung 2016 haben mehr als 40.000 Bürgerinnen und Bürgern sowie die Anliegergemeinden Einwendungen gegen die Pläne eingereicht. Nach Auswertung der Einwendungen und der Anhörung im Februar 2017 hat das Verkehrsministerium gravierende Mängel an den vom Flughafen eingereichten Unterlagen festgestellt und erhebliche Nachbesserung verlangt.

(NGZ)
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