Antrag von Fluglärm-Gegnern Gericht droht NRW-Minister 10.000 Euro Zwangsgeld an
Kaarst/Düsseldorf · Teilerfolg für den Verein Kaarster gegen Fluglärm: Auf Antrag des Vereins hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf dem NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer ein Zwangsgeld angedroht. Der will nun nachgeben - aber es droht bereits neuer Streit.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat auf Antrag des Vereins „Kaarster gegen Fluglärm“ dem Verkehrsminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Oliver Krischer, ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro angedroht. Dieses wird fällig, wenn der Grünen-Politiker seiner Verpflichtung zugunsten des Vereins nicht bis zum 13. Januar 2023 nachkommt.
Hintergrund ist ein Antrag der Fluglärmgegner vom Oktober 2016 an das Verkehrsministerium, um Auskunft über die Arbeit des „Slot Performance Monitoring Committee“ (SPMC) zu erlangen. Dieses Kontrollinstrument soll Verstöße der Airlines und des Flughafens Düsseldorf gegen die Nachtflugbestimmungen ahnden. Nach einer Ablehnung durch das Ministerium reichte der Verein Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf ein. Das Gericht bestätigte im September 2019 den Informationsanspruch in erster Instanz.
Daraufhin legte das Verkehrsministerium Berufung beim OVG Münster ein, die im Juli 2022 vom Gericht zurückgewiesen wurde. Das Ministerium wurde verpflichtet, den Antrag neu zu bescheiden und die Gerichtskosten zu übernehmen. Als Ende November 2022 immer noch kein neuer Bescheid vorlag, beantragte der Verein, ein Zwangsgeld anzudrohen.
„Es ist ein Skandal, dass ein Ministerium mehr als sechs Jahre die Wahrnehmung von Informationsrechten verschleppt. Das Informationsfreiheitsgesetz NRW soll Bürgern ermöglichen, die Arbeit der Verwaltung zu kontrollieren. Angesichts der permanenten und jahrelangen Verstöße gegen die Nachtflugbestimmungen gibt es ein öffentliches Interesse, zu erfahren, was das Ministerium dagegen unternommen hat. Es stellt sich die Frage, was das Ministerium zu verheimlichen hat“, erklärt Werner Kindsmüller. Vorsitzender des Vereins „Kaarster gegen Fluglärm.
Es sei ein „unglaublicher Vorgang“, dass ein Ministerium sogar Gerichtsentscheidungen ignoriert. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf sei bereits die dritte Ohrfeige gegen das Ministerium. Kindsmüller kritisiert zudem auch Minister Krischer persönlich: „Ich habe ihn in einem Gespräch im Oktober auf die Verschleppungstaktik seiner Beamten hingewiesen und ihn gebeten, zügig einen Bescheid zu erlassen. Andernfalls würde der Verein Vollstreckungsklage einreichen. Offensichtlich ist der Minister gegen den eklatanten Rechtsbruch nicht eingeschritten. Deshalb prüfen wir eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Verantwortlichen.“
Das NRW-Verkehrsministerium erklärt nun auf Anfrage unserer Redaktion, es wolle den Beschluss des Gerichtes „fristgerecht umsetzen“. Wie das funktionieren soll, bleibt unklar. Denn das Ministerium erklärt gleichzeitig, das Bundesverkehrsministerium und der für die Vergabe von Start- und Landerechten auch in Düsseldorf zuständige Flughafenkoordinator hätten Anfang Dezember mitgeteilt, dass aus dem Ausschuss keine Informationen herausgehen dürfen, die deren Arbeit betreffe. Tatsächlich ist aber der Flughafenkoordinator die entscheidende Instanz bei Flugrechten und keineswegs das Land.
Die Niederlage des Landes könnte Vorbote weiterer viel größerer Auseinandersetzungen sein, falls Krischer es dem Flughafen erlaubt, die Kapazitäten deutlich auszuweiten. Das wurde vor sieben Jahren beantragt, das Ministerium wird eventuell bald eine Entscheidung fällen. „Falls mehr Flüge genehmigt werden“ ,meint Kindsmüller zu unserer Redaktion, „werden wir klagen. Alleine weil das Bundesverfassungsgericht festgelegt hat, dass schnelle Schritte für mehr Klimaschutz zwingend sind, wäre eine Ausweitung der Flüge ab dem größten NRW-Flughafen nicht akzeptabel.“