Vorfall in Kaarst Mutmaßlicher Entführungsversuch in Büttgen

Büttgen · In Büttgen ist ein zweieinhalbjähriges Mädchen offenbar beinahe Opfer von Entführern geworden. Ein Mann soll versucht haben, das Kind ins Auto zu ziehen. Die Eltern meldeten den Vorfall bei der Polizei.

 Die Polizei hat Ermittlungen aufgenommen (Symbol-Bild).

Die Polizei hat Ermittlungen aufgenommen (Symbol-Bild).

Foto: dpa/Friso Gentsch

Am Samstagnachmittag gegen 15 Uhr war der Vater mit dem Mädchen in Büttgen mit dem Fahrrad unterwegs und hielt an der Kreuzung Pampusstraße/Bahnhofstraße an. So schildert die Mutter den Vorfall bei Facebook. Weiterhin schreibt sie, dass sich sich ein BMW genähert habe. Ein Mann soll das Fenster heruntergelassen und versucht haben, das Mädchen vom Kindersitz ins Auto zu ziehen. Der Vater soll dem mutmaßlichen Täter einen Schlag ins Gesicht verpasst haben, anschließend flüchtete der BMW. Dem Kind ist nichts passiert.

Nach eigenen Angaben wurde der Vorfall am Sonntag der Polizei gemeldet. „Wir können aktuell noch keine abschließende Einschätzung zu dem Sachverhalt vornehmen, da beispielsweise weitere Befragungen durch die Kriminalpolizei anstehen“, teilt die Polizei mit, die die Sache „sehr ernst“ nimmt. Es haben sich am Montag auch schon viele besorgte Eltern an die Polizei gewandt und gefragt, ob sie ihre Kinder bedenkenlos auf den Spielplatz schicken können.

Die Polizei gibt Tipps, was Eltern beachten müssen, wenn sie in so eine Situation kommen. Sie sollen sich bei verdächtigen Vorfällen unverzüglich an die Polizei wenden. Diese nimmt jeden Hinweis auf Kindesentführung sehr ernst, „ohne Kompromisse“, wie es heißt. Wenn das Kind von Fremden angesprochen oder angefasst wird, sollte sofort die 110 gewählt werden. Außerdem sollten Eltern mit ihren Kindern klare Verhaltensregeln absprechen, wenn diese alleine unterwegs sind und ihnen möglicherweise Geschäfte zeigen, in die sie laufen können, wenn sie sich bedroht fühlen.

Anmerkung der Redaktion: In einer vorherigen Fassung des Textes haben wir geschrieben, dass der Vater dem mutmaßlichen Täter ins Gesicht getreten habe. Das war falsch, es war ein Schlag. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.

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