Schulen und Kitas in Kaarst Betreuung für Kinder möglich

Kaarst · Für Kinder bis zur sechsten Schulklasse wird es ein Betreuungsangebot geben. Dieses richtet sich an Eltern, die eine Betreuung zu Hause nicht gewährleisten können. Bürgermeisterin Ursula Baum nimmt die Eltern in die Verantwortung.

 Das Foto zeigt die Grundschule an der Stakerseite. Für Kinder bis zur sechsten Klasse wird eine Betreuung im Lockdown aufrecht erhalten.

Das Foto zeigt die Grundschule an der Stakerseite. Für Kinder bis zur sechsten Klasse wird eine Betreuung im Lockdown aufrecht erhalten.

Foto: lber

Die Kaarster Schulen und Kindertageseinrichtungen werden entsprechend den Beschlüssen von Bund und Land ab dem 11. Januar ein Betreuungsangebot für Kinder bis zum sechsten Schuljahr aufrechterhalten. Dieses Angebot richtet sich an Eltern, die eine Betreuung ihrer Kinder nicht zu Hause gewährleisten können.

Bürgermeisterin Ursula Baum weiß um die Belastung der Eltern: „Die nächsten Wochen werden gerade in Haushalten mit kleineren Kindern noch einmal zu einer Herausforderung. Dennoch sollte das Betreuungsangebot nur nach sorgfältiger Prüfung der eigenen Möglichkeiten genutzt werden. Hier ist jeder Erziehungsberechtigte in der Verantwortung.“

Voraussetzung für die Betreuung in den Schulen ist die schriftliche Anmeldung des Kindes. Das entsprechende Formular ist auf der Homepage der Stadt Kaarst zu finden. Dort stehen auch Hinweise zu den Unterstützungsmöglichkeiten des Landes beim Distanzunterricht. Die Lehrkräfte sind mit iPads oder Laptops ausgestattet worden. Die bestellten iPads für die Schüler sind weiterhin nicht geliefert worden. Die Stadt steht im engen Kontakt mit dem Lieferanten und geht von einer Lieferung noch in diesem Monat aus. Der Schulbus-Betrieb geht weiter.

Das Betreuungsangebot in den Schulen erstreckt sich auf den Ganztagsbereich und umfasst zeitlich den gewohnten Betreuungsrahmen. „Dieses Angebot zielt insbesondere auf Familien, die zu Hause keine Möglichkeit der Betreuung haben“, sagt Baum.

Auch das Betreuungsangebot der Kindertagesstätten und der Kindertagespflege richtet sich an Familien, die eine Betreuung zu Hause nicht sicherstellen können. Eine schriftliche Anmeldung ist nicht erforderlich. Es gibt kein Betretungsverbot. „Doch auch bei den ganz Kleinen gilt: Jeder nicht zwingend nötige Kontakt sollte vermieden werden. Unsere Erzieherinnen leisten einen tollen Job. Auch für ihre Gesundheit ist jede Kontaktvermeidung ein Stück Risikominimierung. Wer kann, sollte seine Kinder deshalb bitte zu Hause lassen“, sagt Baum.

Um die notwendige Gruppentrennung in den Kitas umzusetzen, wird in den städtischen Einrichtungen der Betreuungsumfang um zehn Wochenstunden reduziert. Die Kitas der freien Träger weichen gegebenenfalls von dieser Einschränkung ab. In der Kindertagespflege erfolgt die Betreuung grundsätzlich im zeitlichen Umfang der Verträge.

Die Elternbeiträge für den Monat Januar werden landesweit ausgesetzt. Die Modalitäten werden derzeit erarbeitet. Alle Lehrkräfte, Beschäftigte in den Betreuungseinrichtungen und Pflegepersonen können sich bis zum 26. März bis zu sechs Mal kostenlos auf eine Covid19-Infektion testen lassen.

(NGZ)
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