Weiterführende Schulen in Kaarst Anmeldeverfahren für Fünftklässler startet

Kaarst · Eltern von Viertklässlern stehen bald vor der großen Entscheidung, auf welcher Schule es für ihre Kinder weitergehen soll. Ab dem 31. Januar können Erziehungsberechtigte ihre Kinder für die weiterführende Schulen im Schuljahr 2022/2023 anmelden.

 Das Georg-Büchner-Gymnasium in Vorst ist eine von vier weiterführenden Schulen im Kaarster Stadtgebiet.

Das Georg-Büchner-Gymnasium in Vorst ist eine von vier weiterführenden Schulen im Kaarster Stadtgebiet.

Foto: Jazyk, Hans (jaz)

Mit der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses der Klasse 4 erhalten alle Eltern den erforderlichen Anmeldeschein. Dieser gilt für die Anmeldung an allen weiterführenden Schulen in Kaarst. Auf dem Halbjahreszeugnis ist zudem eine Empfehlung der Schulform festgehalten. Ein Kind kann dabei nur an einer weiterführenden Schule angemeldet werden, Doppelanmeldungen sind nicht möglich. Über die abschließende Aufnahme entscheidet gemäß dem Schulgesetz die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Bei der Anmeldung des Kindes an einer weiterführenden Schule muss die Geburtsurkunde (Stammbuch), das letzte Zeugnis im Original und in Kopie, der Anmeldeschein sowie die Anlage zum Anmeldeschein mitgebracht werden. Eine vorherige Terminabsprache ist notwendig. Zur weiteren Information planen die weiterführenden Schulen neben dem Tag der offenen Tür auch weitere Informationsveranstaltungen. Alle Eltern und Erziehungsberechtigten sind hierzu eingeladen. Die Termine sind auf den Webseiten der jeweiligen Schulen zu finden. Es gelten die aktuellen Infektionsregeln.

Die weiterführenden Schulen in Kaarst bieten folgende Anmeldetermine an:
Albert-Einstein-Gymnasium 31. Januar bis 2. Februar jeweils von 9 bis 12 und 15 bis 18 Uhr.
Georg-Büchner-Gymnasium 31. Januar bis 2. Februar jeweils von 9 bis 12 und von 14 bis 18 Uhr.
Gesamtschule Büttgen 31. Januar und 1. Februar von 9 bis 12 und 15 bis 18 Uhr sowie am 2. Februar von 9 bis 12 Uhr.
Realschule 31. Januar und 2. Februar von 9 bis 12 und 15 bis 18 Uhr sowie am 1., 3. und 4. Februar von 9 bis 12 Uhr. Eine Terminanmeldung ist Pflicht.

(NGZ)
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