Kaarst Jugendstrafe und Arrest für junge Einbrecher

Kaarst · Das Neusser Amtsgericht hat jetzt zwei 15 und 16 Jahre alte Kaarster verurteilt, die gleich dreimal in wechselnder Beteiligung bei einem Juwelier am Maubiscenter und in eine Pizzeria am Neumarkt eingebrochen waren.

Gegen den 15-jährigen Jungen verhängte Jugendrichter Heiner Cöllen eine Jugendstrafe von 16 Monaten, sein ein Jahr älterer Komplize kam mit einem Wochenendarrest und einer Geldbuße davon. Beide sollen von einem 18-jährigen mutmaßlichen "Intensivstraftäter" angestiftet worden sein. Der Prozess gegen ihn wurde abgetrennt, er soll am 19. August fortgesetzt werden.

Während der 18-Jährige vor Gericht weitgehend jegliche Beteiligung an der Einbruchsserie zwischen April und Juni dieses Jahres in Kaarst abstritt, legten die anderen beiden Angeklagten ein Geständnis ab. Der erst 15-jährige Junge auf der Anklagebank erklärte, er habe zur Tatzeit Drogenprobleme gehabt, außerdem hätten sich seine Eltern getrennt. Weil er Geld gebraucht habe, habe er sich an den Einbrüchen beteiligt. In wechselnder Besetzung hätten er, der 18-jährige Rädelsführer und der 16-jährige Mitangeklagte entweder mit einer Axt, einem Hammer oder einem Ziegelstein die Fensterscheiben des Juweliergeschäfts eingeschlagen und dort Uhren erbeutet. Der dabei angerichtete Schaden liegt laut Anklage bei 20 000 Euro.

Für den Juwelier hat die Einbruchsserie möglicherweise schlimme Folgen: Er hat laut Gericht große Probleme mit seiner Versicherung. Ob diese für die Schäden aufkommt und auch in Zukunft noch als Versicherer zur Verfügung steht, ist fraglich.

Weil er nur bei einem der Einbrüche beteiligt war, verhängte das Gericht gegen den 16-Jährigen aus Kaarst lediglich einen Wochenendarrest, 500 Euro Geldbuße zugunsten des Juweliers und eine Verwarnung.

Sein 15-jähriger Komplize wurde nach dem gestrigen Urteil aus der Untersuchungshaft entlassen, ob die gegen ihn verhängten 16 Monate Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden, steht noch nicht fest. "Er hat nun acht Monate lang die Möglichkeit, sich straffrei zu führen. Gelingt ihm das, wird die Strafe zur Bewährung ausgesetzt", so Richter Cöllen, wenn nicht, müsse er ins Gefängnis.

Gegen den angeblich unschuldigen 18-Jährigen aus Kaarst wird das Verfahren in zwei Wochen fortgesetzt. Dieser, so Cöllen, wolle mit den Vorwürfen "nichts zu tun haben". Sein Vorstrafenregister allerdings spricht gegen ihn: Der Jugendliche wurde in der Vergangenheit bereits wegen Diebstahlsdelikten und Körperverletzung verurteilt, laut Polizei handelt es sich um einen "Intensivstraftäter".

Am nächsten Verhandlungstag wollen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung die Überwachungskamera-Aufnahmen des Juweliergeschäfts anschauen. Die Verteidigung will mit Hilfe der Bilder beweisen, dass der 18-Jährige nicht an den Einbrüchen beteiligt war.

(NGZ)
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