Kaarst Ikea: Kammer prüft Vergabe

Kaarst · Weil die Bauleitplanung inklusive Rechtsberatung für das Gewerbegebiet Hüngert II nicht europaweit ausgeschrieben wurde, hat eine Kanzlei aus Neckar-Gmünd ein Verfahren bei der Bezirksregierung angestrengt.

 Im Dezember entschied der Ausschuss über die Vergabe – ohne Ausschreibung.

Im Dezember entschied der Ausschuss über die Vergabe – ohne Ausschreibung.

Foto: Andreas Woitschützke

Zeit ist das, was Bürgermeister Franz-Josef Moormann derzeit eigentlich gar nicht hat — jedenfalls, wenn es um den geplanten Ikea-Umzug und die Entwicklung des Gewerbegebietes Hüngert II geht. Die schwedische Möbelhauskette wünscht sich eine zügige Umsetzung der bereits gefassten Pläne und macht Druck. Deshalb wäre das Unangenehmste, was aus Sicht der Verwaltung passieren könnte, eine weitere Verzögerung.

Schwellenwert: 193.000 Euro

Eine solche könnte sich unter Umständen aus einer Verpflichtung zur europaweiten Ausschreibung der im Dezember frei, also ohne Ausschreibung vergebenen Rechtsberatungs- und Bauplanungsleistungen ergeben. Gegen die freie Vergabe hat eine bislang unbeteiligte Rechtsanwaltskanzlei aus Neckar-Gmünd ein Verfahren vor der Vergabekammer bei der Bezirksregierung angestrengt. Anders als die Stadt Kaarst geht die Kanzlei davon aus, dass die Dienstleistungen europaweit hätten bekanntgemacht werden müssen, um allen interessierten Unternehmen eine Chance auf eine Bewerbung zu geben.

Zur Erinnerung: Ende vergangenen Jahres hatte der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (HWFA) beschlossen, dass sich die Kölner Rechtsanwaltkanzlei CBH und das Stadtplanungsbüro Jansen um die Schaffung des Baurechts für Ikea im neuen Gewerbegebiet Hüngert II kümmern sollen. Über die Vergabe wurde auch innerhalb des Ausschusses gestritten. Drei Angebote gab es, die Mehrheit aus CDU und FDP stimmte für das günstigste in Höhe von insgesamt 220 000 Euro (CBH und Jansen) — gegen SPD und Grüne und gegen den Vorschlag der Verwaltung. Die anderen beiden Angebote lagen bei rund 300 000 Euro. Weil Ratsmitglied und CDU-Stadtverbandschef Lars Christoph bei CBH beschäftigt ist, warfen Grüne und SPD der CDU eine nicht korrekte Interessenverquickung vor. Das Verfahren vor der Vergabekammer hat mit dem Zuschlag an CBH/Jansen allerdings nichts zu tun. Der maßgebende europäische Schwellenwert für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen liegt bei 193.000 Euro.

Bürgermeister Franz-Josef Moormann sieht die Angelegenheit vermeintlich gelassen: "Wir sind der Meinung, dass wir alles richtig gemacht haben", sagt er. Die Stadt sei zu dem Ergebnis gekommen, dass eine europaweite Ausschreibung nicht notwendig sei, weil bei einer getrennten Betrachtung der Dienstleistungen beide unter dem Schwellenwert lägen. Außerdem sei man der Auffassung, dass die Rechtsberatung den überwiegenden Teil des Auftragspakets ausmache. Und eine rechtliche Beratung sei nicht ausschreibungspflichtig.

Um allzu große Verzögerungen bei der Projektplanung zu vermeiden, dauert ein Nachprüfungsverfahren in der Regel nicht länger als fünf Wochen. Bis Anfang Februar will die Vergabekammer darüber entscheiden, ob die Kanzlei aus Neckar-Gmünd berechtigt ist, zu klagen. Ist sie das, könnte eine mündliche Verhandlung stattfinden.

(NGZ)
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