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Erste Urteile im Prozess um die "Himmelsscheibe" Haftstrafen wegen Hehlerei und Unterschlagung

Erste Urteile im Prozess um die "Himmelsscheibe" · Unerwartet schnell sind Mittwoch im Prozess um die "Himmelsscheibe von Nebra" die ersten Urteile gesprochen worden: Die beiden Ausgräber des unermesslich wertvollen Schatzes wurden zu Haftstrafen verurteilt, die auf Bewährung ausgesetzt worden sind. Die Scheibe, um die sich alles dreht: Zurzeit befindet sie sich in der Obhut des Landesamtes für Archäologie Sachsen-Anhalt. NGZ-Foto: L. Berns

Unerwartet schnell sind Mittwoch im Prozess um die "Himmelsscheibe von Nebra" die ersten Urteile gesprochen worden: Die beiden Ausgräber des unermesslich wertvollen Schatzes wurden zu Haftstrafen verurteilt, die auf Bewährung ausgesetzt worden sind. Die Scheibe, um die sich alles dreht: Zurzeit befindet sie sich in der Obhut des Landesamtes für Archäologie Sachsen-Anhalt. NGZ-Foto: L. Berns

Mario R. erhielt neun Monate Haft wegen Hehlerei, für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Und das Strafmaß von Henry W. setzte der Richter auf vier Monate fest (für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt) - in seinem Fall war Unterschlagung Grund für den Urteilsspruch. Wegen ihrer Geständigkeit kamen beide Verurteilten recht milde aus der Sache heraus: Das Strafgesetzbuch sieht für Unterschlagung einen Strafrahmen von Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe und für Hehlerei Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Der Richter folgte im Wesentlichen den Ausführungen der Staatsanwaltschaft.

Demnach hatte Henry W. am 4. Juli 1999 gezielt nach antiken Bodenschätzen gesucht und mit seinem Metalldetektor nicht nur die Himmelsscheibe von Nebra aufgespürt, sondern auch zwei Schwerter mit goldenen Griffklammern aus der Bronzezeit, vier Beile sowie diverse Armreifen und andere Kleinteile aus dem Erdreich geholt. Der an der Suche beteiligte Mario R. hatte W. geholfen, die Himmelsscheibe freizulegen, auszugraben und den ganzen Fund zur Wohnung W"s zu transportieren. Die Scheibe geriet für einen Kaufpreis von 230.000 Mark in die Hände des passionierten Jüchener Sammlers Reinhold St..

Spätestens ab Sommer 2001, so die Staatsanwaltschaft, strebte der nunmehrige Besitzer Reinhold St. einen lukrativen Verkauf des Schatzes an, wobei ihn die Kaarsterin Hildegard Burri-Bayer unterstützt habe. Sie sei es auch gewesen, die die Verbindung zum Sachsen-anhaltinischen Landesarchäologen Dr. Harald Meller in Halle hergestellt habe, der Kaufinteresse signalisierte. Schließlich wurde für den 23. Februar 2002 ein Treffen in einem Baseler Hotel ausgemacht, bei dem Dr. Meller die Gelegenheit haben sollte, die Scheibe in Augenschein zu nehmen. Die Ermittlungsbehörden waren aber schon eingeschaltet. Die Rolle Mellers war Mittwoch ebenfalls Gegenstand des Verfahrens.

Gunnar Zillmer, Rechtsanwalt Burri-Bayers, erläuterte den Verlauf aus seiner Sicht: "Die Vernehmung Mellers hat rund vier Stunden gedauert. Überraschungen hat es allerdings keine gegeben, Meller hat nur sein bekanntes Programm abgespult. Es läuft darauf hinaus, dass Dr. Meller sich als Retter der Scheibe darzustellen versucht." Der Prozess gegen Burri-Bayer wird fortgesetzt. Der nächste Verhandlungstag ist am Freitag, 19. September. Nach Einschätzung Zillmers wird kein weiterer Verhandlungstag nötig sein.

(NGZ)
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