Kaarst Grüne: FDP irrt sich beim Bürgerbegehren

Kaarst · Die Grünen haben zum Antrag der FDP, einen Sachverständigen zur Überprüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens bezüglich des Schulstandortes Stakerseite zu beauftragen, Stellung genommen. Am Donnerstag soll der Hauptausschuss über den Antrag entscheiden.

Die FDP irre rechtlich und politisch, heißt es vonseiten der Grünen. Zum einen sei die Rüge, die Unterschriften auf der Rückseite der Unterschriftenliste des Bürgerbegehrens seien ungültig, nicht überzeugend. Die Liberalen stützten sich lediglich auf Quellen der juristischen Literatur. Ebensolche Literaturmeinungen gebe es aber auch für eine gegenteilige Argumentation. Und weiter: Es sei nicht ersichtlich, warum die Unterschriften auf der Rückseite der Unterschriftenliste nicht gültig sein sollten. Dort sei explizit durch mehrere Hinweise herausgestellt, dass es sich um eine Fortsetzung der Vorderseite handele.

Zur Frage der Finanzierung sagen die Grünen unter anderem: "Die von der FDP infrage gestellte Haushaltshoheit des Rates ist im vorliegenden Fall gerade nicht betroffen." Der Gesetzgeber fordere einen Vorschlag zur Gegenfinanzierung, ein bestimmter Kostendeckungsvorschlag sei laut ständiger Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zwingend erforderlich.

Bemängelt wird von den Grünen auch, dass das von der FDP eingeforderte Gutachten nach der Auffassung der Liberalen an einen "CDU-Rechtsanwalt" vergeben werden soll. Einen "politisch klar positionierten" Gutachter zu berufen, verbiete sich jedoch von vornherein, heißt es. Offenbar wolle man mit allen Mitteln versuchen, das Bürgerbegehren zu verhindern. Die Missachtung des Willens einer überwältigenden Anzahl von Wahlberechtigten zeige, wie weit sich die FDP von der gesellschaftlichen Realität und Mitte habe.

(NGZ)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort