Kaarst Großtagespflege - bald auch in Kaarst?

Kaarst · Dem Jugendamt liegt ein konkreter Antrag vor. Verwaltung und Politik haben die Rahmenbedingungen für die neue Betreuungsform festgelegt.

In Kaarst wird es höchstwahrscheinlich bald eine weitere Form der Betreuung von Kleinkindern geben. Zur Unterbringung in der Kita oder bei einer Tagesmutter - in deren vier Wänden oder im Haus der Eltern des Kindes - kommt aller Voraussicht nach eine dritte Alternative hinzu: die Großtagespflegestelle. Dem Jugendamt liegen bereits ein entsprechender konkreter Antrag und eine Interessensbekundung zur Gründung vor. Für die Stadt ist das Anlass genug, um die Rahmenbedingungen für die Großtagespflege festzuschreiben. Die wurden jetzt dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt.

Die Möglichkeit, solche Großtagespflegestellen einzurichten, ist im Kinderbildungsgesetz festgeschrieben. "Bislang war das Interesse an einer Großpflegestelle in Kaarst nicht so groß", sagt Jugendamtsleiterin Ute Schnur. "Einzelheiten sind im Gesetz nicht geregelt, es ist deshalb Aufgabe der Städte, Standards zu beschließen."

Schnur sieht die Großtagespflege uneingeschränkt positiv, vor allem, weil dort in der Regel vor allem die - auch in Kaarst - heiß begehrten Plätze für Kinder unter drei Jahren angeboten werden. Außerdem, sagt sie, sei diese Betreuungsform zuverlässiger und für Eltern besser planbar als die Unterbringung der Kinder bei einer einzelnen Tagespflegeperson. Denn: Bei Krankheit einer Tagesmutter oder eines -vaters ist immer noch mindestens eine Vertretung im Einsatz. Das heißt: Die Betreuung ist in jedem Fall gewährleistet.

Laut Gesetz dürfen sich maximal drei Tagespflegepersonen zusammenschließen und insgesamt maximal neun Kinder gleichzeitig in einer Großtagespflegeeinrichtung betreuen. Insgesamt dürfen auch nur neun Betreuungsverträge geschlossen werden. Jedes Kind wird einer bestimmten, von den Eltern gewählten Tagespflegeperson zugeordnet. Der Charakter einer Großtagespflege muss familienähnlich sein und sich von dem institutioneller Einrichtungen unterscheiden.

Zahlen belegen, dass die rechtliche Gleichstellung der Betreuung durch Tagesmütter mit der in Kindergärten längst auf breite Akzeptanz stößt und keineswegs mehr nur die Ausnahme für den Notfall ist. So wurden bereits 2012 bundesweit mehr als 130.000 Kinder in einer Tagespflege betreut, wobei mehr als 43.000 Tagesmütter im Einsatz waren - in sehr viel kleinerer Zahl auch Tagesväter. Dabei handelte es sich in fast 90.000 Fällen um Kleinkinder unter drei Jahren.

Wie für Tageseltern, die Kinder bei sich zu Hause betreuen, werden die Betreuungsbedingungen für Großtagespflegen bis ins Detail festgelegt. "Die Küche", heißt es zum Beispiel im neunseitigen Rahmenkonzept der Stadt Kaarst, "sollte über drei Waschbecken verfügen, jeweils eines zum Händewaschen, zum Spülen und zum Lebensmittel waschen." Mindestens eine der Tagespflegepersonen muss über eine pädagogische oder vergleichbare Ausbildung verfügen, das Bundeszertifikat und eine einjährige Berufserfahrung in der Tagespflege nachweisen können. Die anderen Tagesmütter und -väter müssen entweder pädagogisch vorgebildet sein oder das entsprechende Bundeszertifikat vorlegen.

(barni)
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