Kaarst Gewerkschaft demonstriert vor Kaarster Ikea-Filiale

Kaarst · Ikea in Kaarst muss sich Kritik von der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) gefallen lassen. Mit gelben Warnwesten und Plakaten hat die IG BAU jetzt vor der Kaarster Möbelhaus-Filiale an der Düsselstraße demonstriert.

Ziel, heißt es in einer Pressemitteilung des Bezirksverbands Düsseldorf, sei es gewesen, die Kunden vor Ort auf systematische Mindestlohnverstöße eines Subunternehmens, das für Ikea arbeitet, hinzuweisen.

Konkret wirft die Gebäudereiniger-Gewerkschaft dem Unternehmen vor, Niedriglöhne zu zahlen. Nahezu 20 Beschäftigte würden mit nur befristeten Arbeitsverhältnissen systematisch an der kurzen Leine geführt, sagt Mahir Sahin von der IG BAU Düsseldorf. Der Gewerkschaftssekretär spricht von einem "System der Repression und des Drucks — und das bei einem Lohn, der im Keller liegt". So bekämen Reinigungskräfte in der Ikea-Spülküche nach Angaben der IG BAU höchstens einen Stundenlohn von 7,25 Euro.

Der gesetzlich garantierte Mindestlohn für die Gebäudereinigung liege jedoch bei 9 Euro pro Stunde. "Was hier passiert, ist mit Recht und Gesetz nicht vereinbar", sagt Sahin. Die Lohndrückerei sei schlichtweg illegal und mache auch vor anderen Jobs auf dem Ikea-Gelände in Kaarst nicht Halt. "Wagenschieber und Platzreiniger bekommen gerade einmal 6,85 Euro pro Stunde für einen Knochenjob bei Wind und Wetter", so Sahin. Auch dafür sei das besagte Unternehmen verantwortlich. Und auch andere Ikea-Filialen wie Duisburg und Düsseldorf seien betroffen.

Ikea äußert sich zu den Vorwürfen wie folgt: "Das für Ikea tätige Unternehmen wurde im August 2012 nach den Kriterien des Ikea- Verhaltenskodexes geprüft und hat diese Prüfung bestanden. Es hält nach unserer Prüfung alle für die Erbringung der Dienstleistung relevanten Vorschriften ein. Die Tätigkeiten der Reinigung, in der Spülküche oder Dienstleistungen wie das Wagenschieben unterliegen jedoch unterschiedlichen Regelungen, die auch die Löhne betreffen." Details über die Höhe der Löhne, die das Unternehmen an seine Mitarbeiter zahle, könne jedoch nur das Unternehmen selbst nennen. Dieses war für eine kurzfristige Stellungnahme gestern nicht zu erreichen.

(juha)
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