Kaarst Friedhofsgebühren steigen

Kaarst · Weil die Kosten für die Unterhaltung der Kaarster Friedhöfe zunehmen, sieht sich die Verwaltung gezwungen, die Gebühren zu erhöhen – um durchschnittlich 4,5 Prozent. Urnenbestattungen werden um 64 Prozent teurer.

 Die Zahl der Erdbestattungen geht in Kaarst zurück. Der Trend geht zum Urnengrab.

Die Zahl der Erdbestattungen geht in Kaarst zurück. Der Trend geht zum Urnengrab.

Foto: Lothar Berns

Weil die Kosten für die Unterhaltung der Kaarster Friedhöfe zunehmen, sieht sich die Verwaltung gezwungen, die Gebühren zu erhöhen — um durchschnittlich 4,5 Prozent. Urnenbestattungen werden um 64 Prozent teurer.

Es klingt ein wenig makaber, ist aber eine Tatsache: Das Sterben wird in Kaarst demnächst wohl teurer werden. Weil die Kosten für die Unterhaltung der drei Friedhöfe in der Stadtmitte, in Büttgen und in Vorst gestiegen sind, ist bei der Abrechnung im vergangenen Jahr ein Fehlbetrag von rund 15 000 Euro entstanden. Ab dem 1. Oktober sollen die Gebühren für Grabstellen und Beisetzungen deshalb um 4,5 Prozent erhöht werden. Feuer- beziehungsweise Urnenbestattungen würden sogar um 64 Prozent teurer. Statt 42 Euro kosteten diese dann 69 Euro. Der Bau- und Umweltausschuss und der Stadtrat müssen noch zustimmen.

Grund für das entstandene Defizit in der Betriebskostenabrechnung — und damit für die geplanten höheren Abgaben — ist in erster Linie die Kalkulation. Weil die Friedhofsgebühreinnahmen von unvorhersehbaren Faktoren, etwa von der Entwicklung der Sterberate, bestimmt werden, gestaltet sich die Berechnung zuweilen schwierig. Hinzu kommt, dass die Wahl der Grabtypen und Bestattungsformen von Jahr zu Jahr schwankt. "Derzeit ist klar ein Trend zu den Feuer- und damit Urnenbestattungen zu verzeichnen", sagt Manfred Meuter, Technischer Beigeordneter im Kaarster Rathaus. "Gerade bei dieser Bestattungsform musste aber festgestellt werden, dass weit höherer Arbeitsstunden anfallen als bisher berücksichtigt wurden. So erklärt sich die Erhöhung dieser Gebühr um 64 Prozent, während ansonsten die Gebührenerhöhungen durchweg bei 4,5 Prozent liegen."

Konkret bedeutet das beispielsweise Folgendes: Ein Wahlgrab mit 30-jähriger Nutzungszeit kostet künftig 1613 Euro statt bislang 1544 Euro. Für ein Reihengrab mit 25-jähriger Belegung müssen Angehörige demnächst 1224 statt 1171 Euro bezahlen. Ein Wiesenreihengrab wäre für 1708, statt für 1634 Euro zu haben, ein anonymes Reihengrab für 1394 statt 1334 Euro, ein Urnenwahlgrab mit 30-jähriger Nutzungsfrist für 961 Euro statt bislang für 920 Euro. Hinzu kommt u.a. stets die Bestattungsgebühr.

(NGZ/ac)
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