Kaarst Fluglärm-Gegner: Erörterung kann Bedenken bisher nicht ausräumen

Kaarst · Nach fünf Tagen Diskussion und Austausch ist die Erörterung zur beantragten Kapazitätserweiterung des Düsseldorfer Flughafens gestern immer noch nicht zu Ende gegangen. Am Montag wird die Diskussion ab neun Uhr mit dem Tagesordnungspunkt 5.9.7 fortgesetzt, teilt die Bezirksregierung auf ihrer Internetseite mit.

Die Stadt Kaarst und weitere Kommunen hatten im Verlauf des Erörterungstermins den Antrag gestellt, den Planfeststellungsantrag abzulehnen. Hilfsweise wurde beantragt, in der Betriebsgenehmigung eine Deckelung auf 138.000 Flugbewegungen für die verkehrsreichsten sechs Monate eines Jahres aufzunehmen.

"Auch nach mehr als 40 Stunden Beratungszeit ist es dem Flughafen nicht gelungen, die starken Bedenken der Anwohner gegen seine Ausbaupläne auszuräumen", sagt Werner Kindsmüller vom Verein Kaarster gegen Fluglärm. Die Aussprache habe vielmehr die Kritik der Erweiterungsgegner verstärkt, dass mit der Genehmigung des Antrags eine erhebliche Ausweitung des Flugverkehrs in den Tagesstunden, aber auch in den Nachtstunden einhergehen würde. "Bereits heute ist die Situation der Anwohner durch die rücksichtslose Ausnutzung der bestehenden Betriebsgenehmigung unerträglich", so Kindsmüller weiter. Dies gelte insbesondere für die Nachtstunden.

Der Flughafen habe auch in den vergangenen Tagen den Nachweis nicht führen können, dass es für die beantragte Kapazitätserweiterung einen verkehrswirtschaftlichen Bedarf gibt. "Tatsächlich hat sich der Verdacht verstärkt, dass es der Antragstellerin nur um Profitinteressen geht. Die behaupteten ökonomischen Vorteile wurden wiederlegt. Ein öffentliches Interesse an einer Genehmigung der Kapazitätserweiterung besteht nicht", sagt Kindsmüller. Eine Genehmigung sei mit dem Angerlandvertrag nicht vereinbar. Die Ersatzbahn sei nicht mehr - wie auch vom Oberverwaltungsgericht (OVG) im Jahr 2007 bestätigt - im Antrag des Flughafens dafür vorgesehen, in Spitzenzeiten über Tag den Verkehr zu regulieren und Verspätungen zu verhindern. Die beantragte Flexibilisierung solle vielmehr verkehrssteigernd genutzt werden und verlasse den Rahmen für die Nutzung in Spitzenzeiten von maximal 50 Prozent der Betriebswochenstunden.

(NGZ)
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