Kaarst Fall Christoph: Bürger verklagt Stadtrat

Kaarst · In der Frage um Wohnsitz und Wählbarkeit von CDU-Partei- und Fraktionschef Lars Christoph zieht ein ehemaliges Parteimitglied jetzt vors Verwaltungsgericht. Beklagter ist der Rat der Stadt Kaarst, vertreten durch den Bürgermeister.

 Lars Christoph (vorne rechts) führt nicht nur die Partei, sondern auch die CDU-Fraktion im Kaarster Stadtrat. Im gespräch ist der 35-Jährige auch in Bezug auf eine mögliche Kandidatur für das Bürgermeisteramt.

Lars Christoph (vorne rechts) führt nicht nur die Partei, sondern auch die CDU-Fraktion im Kaarster Stadtrat. Im gespräch ist der 35-Jährige auch in Bezug auf eine mögliche Kandidatur für das Bürgermeisteramt.

Foto: Lothar Berns

Die "Causa Christoph" geht in die nächste Instanz. Nachdem Landrat Hans-Jürgen Petrauschke eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Franz-Josef Moormann zurückgewiesen hat, zieht der Beschwerdeführer, das ehemalige CDU-Mitglied Helmut Ludwig, jetzt vors Verwaltungsgericht. Das Kommunalwahlbeschwerdeverfahren richtet sich gegen den Rat der Stadt Kaarst - vertreten durch den Bürgermeister, der zugleich auch Wahlleiter ist. Klageziel sei es, dem Einspruch Helmut Ludwigs gegen die Wählbarkeit von CDU-Partei- und Fraktionschef Lars Christoph stattzugeben und das Ausscheiden Christophs aus dem Rat wegen Nichtwählbarkeit anzuordnen, heißt es in der Klageschrift. Bei Gericht ist die Klage fristgerecht eingegangen, der Sachverhalt ist durchaus komplex.

Der Ursprung liegt in einem Wahlprüfungsverfahren. Dieses hatte Helmut Ludwig mit einem Einspruch gegen die Wählbarkeit Christophs in Gang gebracht. Darin zweifelte der Vorster an, dass der CDU-Chef - wie er selbst angibt und es das Kommunalwahlgesetz vorschreibt - in Kaarst, in diesem Fall im Haus seiner Eltern, wohnt, obwohl er in Köln arbeitet und dort eine Wohnung als Zweitwohnsitz hat.

Der Einspruch wurde vom Stadtrat am 28. August nicht zurückgewiesen und somit - mit einer Stimme Mehrheit - für begründet erklärt. Eine ausdrückliche Anordnung des Ausscheidens Christophs gab es allerdings nicht. Der Bürgermeister sah diese als notwendig an und setzte das Thema im Rat ein zweites Mal auf die Tagesordnung. Diesmal fiel die Entscheidung zugunsten des 35-Jährigen aus. Dem Bürgermeister wirft der Kläger jetzt unter anderem vor, dem Rat in rechtswidriger Weise die Möglichkeit zur Abstimmung über das Ausscheiden Christophs gegeben zu haben. "Der Ratsbeschluss vom 28. August war eindeutig und rechtens", heißt es in der Klageschrift. "Er wurde vom Bürgermeister nicht beanstandet." Deshalb sei auch nicht der Rat, sondern der Bürgermeister verpflichtet gewesen, das Ausscheiden Christophs anzuordnen.

Dass die Kommunalwahl vom 25. Mai im Hinblick auf die Person Lars Christoph als nicht gültig erachtet wird, habe Moormann zudem selbst in einem dem Gericht zum Beweis vorgelegten Schreiben an die Kaarster Ratsfraktionen vom 11. September bestätigt, heißt es weiter. Da der Einspruch zur Kommunalwahl zu Recht ergangen sei, habe der Rat die sich daran anschließende Konsequenz (Ausscheiden Christophs) auch nicht ablehnen können.

Als "grobe Missachtung" des Rats schätzt der Kläger zudem die späte Unterrichtung der Ratsmitglieder per Tischvorlage über den Beschlussvorschlag des Bürgermeisters in der zweiten Ratssitzung am 2. Oktober ein. Unabhängig davon, besagt die Klageschrift, sei die Wählbarkeit Christophs nicht gegeben. Auf die Klage-Nachricht reagierte der CDU-Chef gestern gefasst: "Aufgrund der im Vorder- und Hintergrund in dieser Sache agierenden Personen und deren Ziele habe ich die Klageerhebung erwartet", sagt er. "Ich vertraue fest auf unseren Rechtsstaat und habe daher keine Zweifel, dass die Rechtmäßigkeit meiner Wahl bestätigt werden wird." Auch Franz-Josef Moormann zeigt sich gelassen: "Es ist grundsätzlich in Ordnung, eine gerichtliche Kontrolle herbeizuführen. Die Klageschrift liegt mir zwar noch nicht vor, ich gehe aber davon aus, dass es demnächst ein Gerichtsverfahren geben wird."

Helmut Ludwig will derweil Klarheit für alle Beteiligten: "Ich habe nach der Ratssitzung gesagt, dass ich von einem Gericht klären lassen werde, was Demokratie ist", sagt der Vorster. "Und, was für ein Demokratieverständnis der Kaarster Bürgermeister hat."

(NGZ)
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