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Kaarst Ehrenamtliche Laienrichter für das Jahr 2019 gesucht

Kaarst · Die Stadt Kaarst sucht Bürger, die ab dem 1. Januar 2019 für einen Zeitraum von fünf Jahren an einer Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter am Landgericht Düsseldorf oder Amtsgericht Neuss interessiert sind. Diese Schöffen haben als Laienrichter die Aufgabe mit dem hauptamtlichen Richter die Tat eines Angeklagten zu beurteilen und ein Strafmaß festzulegen.

Schöffe kann nur werden, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste in Kaarst wohnt und bei Amtsantritt zwischen 25 und 69 Jahren alt ist. Über die Aufnahme n in die Schöffenvorschlagsliste entscheidet im Bereich des Erwachsenenrechtes der Rat der Stadt Kaarst, für die Jugendschöffen der Jugendhilfeausschuss. Die Liste wird öffentlich ausgelegt, damit die Bürger die Möglichkeit haben, schriftlich Einspruch einzulegen.

Die Vorschlagsliste, ergänzt durch mögliche Einsprüche, wird an das Amtsgericht Neuss übersandt. Ende des Jahres 2018 tritt ein SAusschuss zusammen und wählt die erforderliche Zahl der Schöffen, die dann durch das Amtsgericht benachrichtigt werden. Ansprechpartnerin für Bewerber ist Gabriele Bellinghausen im Bereich Recht, Rathaus Kaarst, Am Neumarkt 2, Telefon 02131/987566 oder per E-Mail an gabriele.bellinghausen@kaarst.de

(NGZ)
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