Kaarst Bundesgerichtshof lehnt Revision im Fall Daniel D. ab

Kaarst · Im Fall des im Dezember 2013 von seinem Cousin am Rande der K 37 getöteten Daniel D. hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Revisionsantrag der Eltern des Getöteten abgelehnt. Das bestätigte Rechtsanwalt Rüdiger Deckers gestern gegenüber unserer Zeitung.

Wegen Totschlags hatte das Landgericht Düsseldorf den mittlerweile 29 Jahre alten Aushilfssportlehrer im August zu zehn Jahren Haft verurteilt. Revisionsexperte Deckers hatte den Fall übernommen, weil er davon überzeugt war, dass bei der Urteilsfindung Fehler gemacht wurden. Im Revisionsantrag bemängelte er unter anderem, dass das Gericht - trotz eines Teilgeständnisses ("Ihr verurteilt keinen Unschuldigen") - zugunsten des Täters von einem möglichen Streit mit Daniel D.

ausging. "Wir haben es hier mit einem Fall zu tun, der objektiv nach einem Heimtückemord schreit", sagt Deckers. "Weil der Angeklagte keine Angaben macht, fehlt aber die subjektive Seite." An dieser Stelle liege der Fehler im System. Der BGH habe diese Ausführungen aber nicht für gewichtig genug angesehen, um die Sache neu aufzurollen.

(juha)
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