Einrichtung in Büttgen Grundschule muss Erstklässler abweisen

Büttgen · Eltern fragen die Verwaltung, warum ihre Kinder nicht von einer Grundschule in Büttgen angenommen werden.

 Die Grundschule Budica in Büttgen kann im kommenden Schuljahr nicht alle Bewerber aufnehmen. Insgesamt zwölf Kinder wurden abgewiesen.

Die Grundschule Budica in Büttgen kann im kommenden Schuljahr nicht alle Bewerber aufnehmen. Insgesamt zwölf Kinder wurden abgewiesen.

Foto: Lothar berns/Lothar Berns

Die Anmeldeverfahren an den Grundschulen für die Einschulung im Sommer nächsten Jahres sind so gut wie abgeschlossen – 461 Kinder wurden bereits an einer der sechs Kaarster Grundschulen angemeldet. Nach jetzigem Stand können fast alle künftigen Erstklässler die Schule besuchen, die ihre Eltern für sie ausgesucht haben. Aber es gibt eine Ausnahme: An der Grundschule Budica in Büttgen müssen nach derzeitigem Stand zwölf Kinder abgewiesen werden.

Stefanie Mielke und Julia Tatura leben in Büttgen und wollen aus nachvollziehbaren Gründen auch, dass ihre Kinder an der Grundschule in Büttgen eingeschult werden. Sie machten jetzt im Schulausschuss von ihrem Rederecht Gebrauch, legten der Verwaltung einen Fragenkatalog vor, der schriftlich beantwortet wird. Unter anderem wollen die besorgten Mütter wissen, nach welchen Kriterien ein Kind abgewiesen wird. Und warum in Büttgen, auch angesichts der geplanten Neubaugebiete, die Grundschulkapazitäten nicht ausgeweitet werden. Es gebe „schlaflose Nächte in der Elternschaft“. Die Eltern fürchten weite Schulwege, fragten sich, ob es für die in Büttgen lebenden Erstklässler, die nicht in Büttgen eingeschult werden können, einen Schulbus geben wird. Was aus Sicht der Mütter am schwersten wiegt: Kontakte zu anderen Kindern in der Nachbarschaft oder aus der Kita werden gekappt.

Der Ausschussvorsitzende Marcel Finger (CDU) erklärte dazu folgendes: „Wir können nicht an einer Schule ein Stück herausnehmen und zu einer anderen Schule tragen.“ Schuldezernent Sebastian Semmler wies auf folgendes hin: „Nicht die Stadt entscheidet, wer aufgenommen wird, sondern die jeweiligen Schulen. Das Verfahren ist transparent.“ Die Verbund-Grundschule in Büttgen sei „stabil dreizügig, aber nicht vierzügig“. Michael Wilms von Schulamt nannte einige Aufnahme- beziehungsweise Ablehnungskriterien: „Am katholischen Teilstandort haben katholische Kinder Vorrang, Geschwisterkinder werden ebenfalls bevorzugt.“ Und wer in unmittelbarer Nähe zum Schulstandort Lichtenvoorder Straße wohne, habe ebenfalls bessere Chancen als Kinder, die am Ortsrand leben.

Die Katholische Grundschule in Kaarst wird wieder drei Eingangsklassen bilden können, im Rahmen der festgelegten Zügigkeiten bleibt auch die Matthias-Claudius-Schule an der Grünstraße – hier wird es zwei Eingangsklassen geben. Die Lernraummodule an der Gemeinschaftsgrundschule Vorst machen drei Parallelklassen möglich. Mit Raummodulen wird die Astrid-Lindgren-Schule in Holzbüttgen aufgerüstet, um drei Parallelklassen zu ermöglichen. Fest steht schon jetzt, dass die Klassengrößen sehr unterschiedlich ausfallen werden. Nach jetzigem Stand werden die 53 angemeldeten Kinder in der Matthias-Claudius-Schule auf zwei Klassen verteilt, während die 59 Schülerinnen und Schüler an der Gemeinschaftsgrundschule Vorst in drei Parallelklassen unterrichtet werden sollen.

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