Kaarst Bürger protestieren gegen neue Flüchtlingsunterkunft in Büttgen

Kaarst · Die Stadt Kaarst hält an den vier Standorten für zusätzliche Flüchtlingsunterkünfte fest. Ein Bürgerantrag der Anwohner der Straße "Am Kaufmannskreuz" gegen die Einrichtung eines Wohnheims an der Vom-Stein-Straße wurde vom Hauptausschuss abgelehnt. Vertreter der Nachbarschaft hatten sich bereits im März schriftlich und persönlich im Hauptausschuss gegen das Vorhaben gewehrt. Mit ihrem Antrag untermauerten sie dies nun formell noch einmal.

Die Bürger berufen sich auf eine gegebene Zusage aus dem Jahr 1992, dass am Standort der Vom-Stein-Straße "kein weiteres Übergangswohnheim" errichtet werde. Sie beziehen sich dabei auf eine Bestätigung des Sozialausschusses sowie auf ein Schreiben der Stadt. Zudem habe ihnen der damalige, zwischenzeitlich verstorbene Bürgermeister Heinz Klever jenes Versprechen gegeben, dass dort nicht ein zweites Mal ein Wohnheim errichtet wird. Letzteres lässt sich protokollarisch nicht belegen, über die Formulierung "kein weiteres Übergangswohnheim" bestehen zwischen Verwaltung und Bürgern in der Deutung unterschiedliche Ansichten.

Das Rathaus sieht darin nur eine Zusage in quantitativer Hinsicht, also ausgehend vom Status quo im Jahr 1992, als dort eine Flüchtlingsunterkunft bereits bestand. Es sei somit lediglich als Zusage zu verstehen, dass dort kein zweites Wohnheim errichtet werden sollte. Die Anwohner können dieses Argument nicht nachvollziehen und verweisen auf angebliche Baupläne, wonach eine zweite Unterkunft dort gar nicht umsetzbar gewesen wäre. Die unterschiedlichen Rechtsauffassungen zu der Aussage der Stadt von 1992 müssten die Gerichte prüfen. Den Weg vor das Verwaltungsgericht kündigten die Anwohner im Hauptausschuss an.

Zu dieser bürokratischen Auseinandersetzung beider Seiten kommt eine besondere Emotionalität seitens der Anwohner ins Spiel. Vier Häuser stünden dort zum Verkauf, ließen sich jetzt aber nicht mehr oder nur unter Wert verkaufen, berichteten sie. Zwei betroffene Eigentümer hätten bereits eine neue Immobilie und müssten sich jetzt von ihren Häusern am Kaufmannskreuz zwingend trennen. Für ein mögliches Begehren von Schadensersatzansprüchen wegen eines entstandenen Wertverlustes, wie im Bürgerantrag angedeutet, sieht die Stadt Kaarst keine rechtliche Grundlage.

(stef)
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