Kaarst Berti Vogts — Ärger mit Mieter

Kaarst · Dem gebürtige Büttgener und Ex-Fußballbundestrainer ist nicht nach Lachen zumute. Als Miteigentümer und Vermieter eines Kaarster Ladenlokals streitet er sich derzeit mit einer großen Supermarktkette vor Gericht.

 Der Büttgener Berti Vogts ist Miteigentümer eines Supermarkt-Ladenlokals in Kaarst.

Der Büttgener Berti Vogts ist Miteigentümer eines Supermarkt-Ladenlokals in Kaarst.

Foto: Themba Hadebe

Der Starkregen im Sommer vergangenen Jahres hat für jede Menge Ärger gesorgt: Bei den Kaarster Bürgern, weil viele plötzlich knöchel- bis knietief in überfluteten Kellern standen, und in gewisser Weise auch bei Berti Vogts, einem der wohl bekanntesten lebenden Büttgener überhaupt.

Der Fußballtrainer bestritt 419 Bundesliga-Spiele für Borussia Mönchengladbach, wurde fünfmal Deutscher Meister und einmal DFB-Pokalsieger. Sein erstes Länderspiel absolvierte er 1967, es folgten 95 weitere mit dem Gewinn des Welt- (1974) und Europameistertitels (1972). Von 1990 bis 1998 war Vogts Bundestrainer und wurde in dieser Funktion 1996 Europameister. Einen Teil seines Geldes hat er ganz solide in Immobilien angelegt. An dieser Stelle beginnt die Geschichte, die in dieser Woche zu einem Gerichtstermin vor dem Düsseldorfer Landgericht führte — in einer Mietrechtsangelegenheit. Und das kam so:

Vor mehr als 20 Jahren hat der ehemalige Bundestrainer gemeinsam mit seiner Ex-Frau und einem Ehepaar aus Büttgen ein Geschäftslokal im Erdgeschoss eines mehrstöckigen Wohnhauses gekauft. Hauptmieter ist seither eine große Supermarktkette: Die hat das Geschäft weiter untervermietet. Peter Fedler, Anwalt der Eigentümergemeinschaft, sagt: "Mit dem Hauptmieter gab es nie ein Problem, bis eine neue Geschäftsleitung ihren Dienst antrat. Seither ist jede Woche etwas."

So auch im Juli vergangenen Jahres, als der Starkregen in den Keller des Supermarktes lief. Dabei soll ein Schaden von rund 9000 Euro entstanden sein. Um diese Summe hat die Supermarktkette jedenfalls Miete und Betriebskostenabrechnung für einen Monat gekürzt. Peter Feldler sagt: "Der Schaden ist dem Vermieter, also der Eigentümergemeinschaft um Herrn Vogts, niemals offiziell gemeldet worden. Deshalb hatte die Supermarktkette, die den Schaden beglichen haben will, auch kein Recht, diesen gegen die Mietzahlung aufzurechnen."

Sowohl die Kaarster Supermarktleitung als auch die Geschäftsleitung der Einzelhandelskette waren am Freitagnachmittag für die NGZ nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Am 9. Juni will das Gericht seine Entscheidung verkünden.

(NGZ)
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