Kaarst/Mettmann Bahn-Sprayer müssen zahlen

Kaarst/Mettmann · Jugendliche haben Züge der Regiobahn mit Graffiti verunstaltet und müssen jetzt Schadenersatz leisten: Das Gericht spricht der Bahn über 30.000 Euro zu. Geschäftsführer Joachim Korn: Täter schaden der Allgemeinheit.

 Dieser Zug der Regiobahn wurde im Oktober 2008 auf dem Betriebsgelände in Kaarst von Jugendlichen besprüht.

Dieser Zug der Regiobahn wurde im Oktober 2008 auf dem Betriebsgelände in Kaarst von Jugendlichen besprüht.

Foto: Regiobahn, mreu

Weil sie Züge der Regiobahn mit Graffiti besprüht haben, müssen vier jugendliche Täter — zwei Männer und zwei Frauen — der Mettmanner Regiobahn Schadenersatz von mehr als 30.000 Euro leisten und zudem Anwalts- und Gerichtskosten in erheblicher Höhe übernehmen. In zwei Zivilprozessen hatte Regiobahn-Geschäftsführer Joachim Korn Schadenersatz für die notwendige Neulackierung von Zügen gefordert.

In einem Fall folgte das Gericht jetzt der Forderung, in einem zweiten Fall kam es zum Vergleich: Die Sprayer zahlen die Anwaltskosten der Regiobahn, auf den Kosten für die Neulackierung aber bleibt die Regiobahn sitzen.

Zwei Züge besprüht

Die Jugendlichen hatten zweimal zugeschlagen. Im ersten Fall konnten sie noch in der Tatnacht am 12. Oktober 2008 auf dem Betriebsgelände der Regiobahn in Kaarst festgenommen werden. Sie waren dank der Videoüberwachung des Geländes entdeckt worden. Im zweiten Fall bemerkte der Zugführer erst am Morgen um 7 Uhr bei Betriebsbeginn, dass jemand seinen Zug verunstaltet hatte. Er fuhr auf Geheiß seines Chefs mit dem besprühten Zug in Richtung Mettmann, hielt unterwegs aber die Augen offen, ob jemand den Zug fotografierte oder filmte, um die Tat zu dokumentieren.

Tatsächlich entdeckte er auf dem Düsseldorfer Bahnhof vier Jugendliche, die den Zug bei seiner Einfahrt filmten. Die alarmierte Polizei nahm die vier fest und beschlagnahmte die Speicherchips der Kameras. Trotz dieser Beweismittel erkannte der Richter des Düsseldorfer Landgerichts die Ansprüche der Regiobahn nur im ersten Fall an. Im zweiten, als die Täter — teilweise dieselben wie im ersten Prozess — nicht auf frischer Tat erwischt wurden, bemängelte er das Fehlen von Zeugen.

Damit gab sich Joachim Korn nicht zufrieden, sondern verhandelte mit den Anwälten der Gegenseite und erreichte, dass die Beschuldigten zumindest die Anwaltskosten des Mettmanner Verkehrsunternehmens übernahmen. Unverständlich ist Korn die Zurückweisung der Klage im zweiten Fall auch deshalb, weil alle vier Angeklagten zuvor in einem Strafprozess vor dem Düsseldorfer Amtsgericht schuldig gesprochen und zu Jugendstrafen verurteilt worden waren.

Im ersten Zivilprozess hatten die Angeklagten noch versucht, die Höhe der Forderung zu drücken, berichtet Korn. Sie argumentierten, das von der Regiobahn beauftragte Unternehmen zur Behebung des Schadens habe Fehler gemacht. Der Richter aber stellte klar: Die Beklagten haben das Risiko fehlerhafter Schadensbeseitigung zu tragen.

(NGZ/rl)
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