Kaarst Alkoholverbot für das Café auf Rädern

Kaarst · Die SPD hat die Freigabe des Alkoholausschankes auf den Kaarster Wochenmärkten beantragt, weil Claudia Pape in ihrem Kaffeemobil im Winter gerne Glühwein und Eierlikör anbieten würde. Die Stadt sieht dafür keine Möglichkeit.

Rathaus-Mitarbeiter verbringen bei ihr ihre Pause, Einkaufstütenschlepper machen an ihrem Wagen Rast: Mit ihrem mobilen Café hat Claudia Pape vor wenigen Monaten eine Marktlücke auf dem Kaarster Wochenmarkt geschlossen — im tatsächlichen wie im übertragenen Sinn. Innerhalb kürzester Zeit ist ihr kleiner roter Oldtimer-Kastenwagen zum Lieblingstreffpunkt der Kaarster geworden. Dort bekommen sie immer mittwochs und samstags Kaffee, Cappuccino, Espresso, Latte Macchiato, Tee und Kakao unter freiem Himmel. Jetzt, wo es draußen kalt ist, hätte die gelernte Zahnarzthelferin ihr Sortiment gerne um heißen Glühwein, Sekt oder Eierlikör erweitert. Doch einfach anbieten darf sie alkoholische Getränke nicht. Dagegen spricht die Kaarster Marktordnung.

Für die nächste Sitzung des Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschusses (Donnerstag, 28. November, 16.30 Uhr, Bürgerhaus, Clubraum 3) hat die SPD-Fraktion beantragt, diese um den Satz: "Der Ausschank alkoholischer Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle ist gestattet" zu ergänzen. "Da in jedem Fall ein Antrag für eine Ausschankgenehmigung gestellt werden müsste, hätte die Stadt Kaarst jede Möglichkeit der Steuerung", heißt es in der Begründung. Die Verwaltung indes sieht das anders. Sie lehnt die Freigabe des Alkoholverkaufs auf Kaarster Wochenmärkten ab.

Eine solche, sagt Sebastian Semmler, Leiter des Bereiches Zentrale Dienste, verstoße nämlich gegen die Gewerbeordnung — und damit gegen Bundesrecht. Zur Erklärung: Die Gewerbeordnung regelt unteranderem, was auf einem Wochenmarkt verkauft werden darf und was nicht. Im Wesentlichen geht es dabei um frische Lebensmittel — Obst, Gemüse, Blumen, Fleisch.

Eine Stadt wie Kaarst kann das Sortiment per Rechtsverordnung zwar erweitern, zum Beispiel um Haushaltswaren, muss sich das von der Industrie-, Handels- und Handwerkskammer aber genehmigen lassen. Der Verkauf alkoholischer Getränke ist von vorn herein gesetzlich ausgeschlossen. Eine Ausnahme, heißt es in der Gewerbeordnung, gelte nur für solche Getränke, die aus selbstgewonnenen Erzeugnissen des Wein-, Obst- und Gartenbaus und der Landwirtschaft hergestellt wurden. Ein Prosecco aus der Flasche, wie Claudia Pape ihn vielleicht anbieten wollen würde, fällt darunter nicht.

Die SPD möchte trotzdem eine Lösung finden. "Uns geht es auch um Gleichberechtigung", sagt Vize-Fraktionschefin Anneli Palmen. "Rund um den Wochenmarkt gibt es schließlich jede Menge Cafés und Kneipen, die Alkohol anbieten." Sebastian Semmler sieht da wenig Spielraum. Anders als zum Beispiel ein Weihnachtsmarkt sei ein Wochenmarkt auch kein "Spezialmarkt", für den die Gewerbeordnung einen Alkoholverkauf zumindest nicht explizit ausschließe. In jedem Fall bedürfe es zum Glühweinausschank einer gaststättenrechtlichen Konzession.

(NGZ)
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