Kaarst Ärger um verbotene Nutzung der Sportanlage in Vorst

Kaarst · Jugendliche sind über den Zaun geklettert, um Basketball zu spielen. Ein Bürger plädiert für die Öffnung des Platzes.

 Willi Schumacher kümmert sich in Vorst um den Kunstrasen.

Willi Schumacher kümmert sich in Vorst um den Kunstrasen.

Foto: ati

In Bezug auf Lärm: Was ist zumutbar und was nicht? Und: Auf welchen Sportplätzen darf wann und wie lange gespielt werden? Diese Fragen beschäftigen die Stadt Kaarst seit Jahren immer wieder. Zuletzt sorgten zwei mit Metallkreuzen verriegelte und damit nicht nutzbare Basketballkörbe auf dem Sportplatz am Albert-Einstein-Gymnasium in der Stadtmitte mitten in den Sommerferien für Ärger. Die Stadt hatte die beiden zur Wohnbebauung hingewandten Körbe gesperrt, nachdem es - mal wieder - massive Beschwerden wegen Lärmbelästigung aus der Nachbarschaft gegeben hatte. Nunmehr bahnt sich in Vorst ein Folgeproblem an.

In einem offenen Brief hat sich ein Bürger jetzt an Bürgermeister Franz-Josef Moormann gewand. Bei einem Spaziergang entlang des neu gestalteten Sportplatzes am Georg-Büchner-Gymnasium (GBG), heißt es darin, seien ihm junge Leute beim Basketballspielen aufgefallen. "Ich bekam mit, dass die Frau des Platzwarts den jungen Leuten Vorwürfe machte, da sie den abgesperrten Platz einfach betreten hatten, indem sie über den Zaun geklettert waren. Das wurde zu Recht kritisiert", schreibt Ulrich Taube. In einem anschließenden sachlichen Gespräch habe sich dann herausgestellt, dass die Jugendlichen bislang auf einem Platz in der Kaarster Mitte spielen konnten. Wegen Beschwerden bezüglich Lärmbelästigung stehe der Platz jetzt nicht mehr zur Verfügung. "Nun wurde in Vorst ein wirklich toller Sportplatz mit Basketballspielfeld und Kunstrasen gestaltet, aber er ist nicht öffentlich zugänglich", kritisiert Taube. Dabei könne auf diesem Platz gespielt werden, ohne dass Nachbarn durch Lärm belästigt werden.

Der Sportplatz am GBG diene in in erster Linie dem Schul- und Vereinssport, argumentiert derweil die Stadt. Daher sei die Anlage außerhalb der Schul- oder Vereinsnutzungszeiten abgeschlossen. "Der Kunstrasen, die Kunststoffbahn, das Vereinsheim und alle anderen Anlagen können aus gutem Grund nicht zu jeder Zeit für jedermann frei zugänglich sein, da dort ein angemessener und kontrollierter Umgang mit dem ,Material' erforderlich ist", sagt Stadtsprecherin Sigrid Hecker. "Wir sind jedoch der Auffassung, dass die Basketballanlage während der Öffnungszeiten für den Vereinssport auch von Dritten genutzt werden können sollte." Dasselbe gelte für die Laufbahn. Ein Hinweis an die Sportfreunde Vorst, sagt Hecker, reiche dafür aus.

(juha)
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