Appell in Kaarst Stadt mahnt Gastronomen zu Impfstatus-Kontrollen

Kaarst · Nur einen Tag nach Inkrafttreten der neuen Coronaschutzverordnung des Landes hat die Stadt Kaarst einen Kontroll-Appell an die Kaarster Gastronomen abgesetzt. Bei einer Missachtung drohen nach Angaben der Stadt „empfindliche Strafen“.

 Gastronomen sollen die 2G-Regel kontrollieren.

Gastronomen sollen die 2G-Regel kontrollieren.

Foto: dpa/Moritz Frankenberg

(jasi) Der Zugang zu Restaurants oder Gaststätten (keine Tanzlokale) ist nur für immunisierte Personen gestattet. Die Gastronomen sind laut Verordnung dazu verpflichtet, den Immunisierungsnachweis ihrer Gäste zu kontrollieren.

Ordnungsdezernent Sebastian Semmler mahnt die Kaarster Gastronomen, diese Vorgabe ernst zu nehmen: „Die Stadt erreichen vermehrt Meldungen von Gästen der Kaarster Gastronomie, die sich über ausbleibende Kontrollen wundern und dies zur Anzeige bringen. Wir gehen jeder dieser Meldung nach“, sagt er und fügt hinzu: „Bund und Land haben klar zum Ausdruck gebracht, dass sie von den Ordnungsbehörden ein sehr konsequentes Handeln erwarten. Daher kontrollieren wir auch selbst stichprobenartig die Betriebe.“ Werden Verstöße festgestellt, führe dies zwangsläufig zu einem Bußgeldverfahren mit „empfindlichen Strafen“. Gleichzeitig leite die Stadt als Ordnungsbehörde eine Überprüfung der gaststättenrechtlichen Zuverlässigkeit ein.

Semmler macht in dem Zusammenhang jedoch deutlich, dass diese Maßnahmen nicht gegen die Gastronomen gerichtet seien, „sondern gegen diejenigen Wirte und Betriebe, die durch ihre Nachlässigkeit den Betrieb aller anderen Gastronomien gefährden.“ Gleichzeitig nimmt der Beigeordnete die Gäste in die Pflicht: „Machen Sie es den Wirten einfach und bringen Sie alle notwendigen Nachweise und Ausweispapiere mit. Diskussionen an der Tür helfen niemandem“, appelliert der Kaarster Ordnungsdezernent.

Für Gäste gilt die 2G-Regel sowohl im Innen- als auch im Außenbereich. Ungeimpfte haben keinen Zutritt und können das gastronomische Angebot somit nicht wahrnehmen. Für das bloße Abholen von Speisen und Getränken gilt die 2G-Regel allerdings derzeit nicht.

(NGZ)
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