Jüchen Zuschüsse fürs DLRG-Bad gekürzt

Jüchen · Die Deutsche Lebensrettungs-Gesellschaft (DLRG) soll der Gemeindeverwaltung ihren Zuschussbedarf ab sofort jährlich nachweisen. Sie soll nur noch 12.000 Euro Zuschuss für das Hochneukircher Hallenbad erhalten.

 Das Hallenbad Hochneukirch ist für die DLRG nicht ohne Gemeindezuschuss zu betreiben. Der Zuschuss soll jetzt aber auf 12.000 Euro gesenkt werden.

Das Hallenbad Hochneukirch ist für die DLRG nicht ohne Gemeindezuschuss zu betreiben. Der Zuschuss soll jetzt aber auf 12.000 Euro gesenkt werden.

Foto: Lber

Das von der Deutschen Lebensrettungs-Gesellschaft (DLRG) in Hochneukirch betriebene Hallenbad ist wegen des Zuschusses, den die Gemeinde alljährlich für den Badbetrieb aufbringen muss, mehrfach in der politischen Diskussion gewesen. Zuletzt war im Sportausschuss gefordert worden, die beiden von Vereinen betriebenen Hallenbäder zu vergleichen, um eine gerechte Zuschussverteilung zu erreichen. Ein unmittelbarer Vergleich des DRLG-Bades in Hochneukirch sei mit dem vom TV Jüchen betriebenen Hallenbad an der Stadionstraße aber nicht möglich, sagt nun Sportamtsleiterin Carola Schellhorn. Sie hat anstelle eines Vergleichs aber eine detaillierte Bestandsaufnahme der beiden Bäder zur nächsten Sitzung des Fachausschusses vorbereitet.

Was die künftige Bezuschussung des Hallenbades in Hochneukirch anbelangt, schlägt die Gemeindeverwaltung der Politik vor, der DLRG einen jährlichen Zuschuss zu den Betriebskosten in Höhe von 75 Prozent des nachgewiesenen Fehlbedarfs zu gewähren. Solch eine Empfehlung soll im Sportausschuss für den Rat vorbereitet werden. Der durchschnittliche Fehlbetrag in den der Kalkulation zu Grunde liegenden Jahren habe 19.081 Euro betragen. Davon sei der vertraglich vereinbarte Zuschuss von 3000 Euro, der ohnehin weiter gewährt werde, abzuziehen, erläutert die Verwaltung. Von dem verbleibenden Fehlbetrag von 16.081 Euro sollen nun - wenn die Politik zustimmt - 75 Prozent, also für das Jahr 2018 gerundet auf 12.000 Euro - gewährt werden.

Außerdem soll die DLRG der Verwaltung ihren Zuschussbedarf ab sofort jährlich nachweisen, sofern er um zehn Prozent von dem Festbetrag (12.000 Euro) abweicht. Und es soll ein einmaliger Zuschuss auf maximal 20.000 Euro im Bedarfsfall begrenzt werden. Die Verwaltung will die DLRG Hochneukirch aber auch verpflichten, den Gemeindezuschuss so klein wie möglich zu halten. Sie fordert die DLRG daher auf, jede Möglichkeit zur Einnahmeverbesserung auszuschöpfen. Die Belegung des Bades durch Schulschwimmen behalte aber dennoch die Priorität. Die Beteiligten wissen allerdings, dass mit dem Schulsport keine Einnahmen zu erzielen sind.

Für das Jahr 2017 erhalte die DLRG noch den beschlossenen Zuschuss von 18.000 Euro, verweist die Gemeinde auf einen Beschluss aus 2016. Außerdem habe die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der DLRG Erträge und Aufwände des Vereins für die Jahre 2013 bis 2015 ermittelt und ausgewertet. Danach ergebe sich für die DLRG Hochneukirch ein durchschnittliches Defizit in Höhe von 19.081,33 Euro im Jahr, wird der Sportausschuss weiter informiert. Berücksichtige man den vertraglich vereinbarten Zuschuss von 3000 Euro, dann betrage das jährliche Defizit gerundet 16.000 Euro. Eine Besonderheit: Die DLRG gebe die Mitgliedsbeiträge unter den Erträgen an und führe die Beiträge an Verbände unter den Aufwänden an. Dem TV Jüchen sei dies aber als Mehrspartenverein nach eigener Angabe derzeit nicht möglich, heißt es in der Aufstellung des Sportamtes der Gemeinde Jüchen.

(NGZ)
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