Jüchen Starkregen-Debatte: Hommel gibt auf

Jüchen · Die teilweise dramatischen Überflutungen durch den Starkregen in diesem Sommer und die Frage, was die Gemeinde dagegen zu tun gedenkt, gehen alle Bürger etwas an, meinte FWG-Fraktionsvorsitzender Gerolf Hommel. Deshalb wollte er das Thema im öffentlichen Teil der jüngsten Sitzung des Betriebsausschusses behandelt haben. Sein Antrag wurde aber vom Ausschussvorsitzenden Helmut Löwenich (CDU) gar nicht erst zur Abstimmung zugelassen. Deshalb legte Hommel Beschwerde bei der Kommunalaufsicht, also beim Landrat, ein.

Der schreibt nun aber: "Ratsmitglieder und somit auch der Ausschussvorsitzende unterstehen nicht der Kommunalaufsicht. Insofern vermag ich ... nicht tätig zu werden." Er werde aber Bürgermeister Harald Zillikens in Kenntnis setzen, verspricht Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. Er argumentiert: Da es bei dem Tagesordnungspunkt "Starkregen" auch um Grundstücksgeschäfte der Kommune gegangen sei, hätte eine öffentliche Beratung die Verhandlungsposition der Gemeinde in etwaigen weiteren Vertragsverhandlungen schwächen können. Deshalb sei nach Erachten des Ausschussvorsitzenden die Festlegung des Punktes im nichtöffentlichen Teil nicht zu beanstanden, schreibt Petrauschke, fügt aber hinzu: Er gebe Hommel recht, dass der Ausschussvorsitzende über dessen Antrag hätte abstimmen lassen müssen.

Der FWG-Fraktionsvorsitzende ist mit dieser Antwort unzufrieden: "Anscheinend lag dem Landrat die Vorlage aus dem Ausschuss nicht vor, denn es ging um Starkregen und nicht um Grundstücksgeschäfte," sagt Hommel, der auf seinem Vorwurf beharrt: "Dass der Ausschussvorsitzende nicht über meinen zwei Mal gestellten Antrag abstimmen ließ, ist ein krasser Verstoß gegen geltendes Recht." Das werde vom Landrat aber nicht ausdrücklich gerügt, sondern in einem Satz nebenbei verharmlosend erwähnt, beklagt Hommel.

Der FWG-Fraktionsvorsitzende bemängelt: "Der Landrat stellt fest, dass Ratsmitglieder und Ausschussvorsitzende nicht der Kommunalaufsicht unterstehen. Vielleicht sollte er dies einmal mit dem Innenministerium besprechen. Nach dessen Aussage dürfen die gewählten Vertreter einer Gemeinde nur im Rahmen der Gesetze handeln. Tun sie das nicht, ist die Kommunalaufsicht zuständig und damit der Landrat," verweist Hommel die Angelegenheit zurück an Petrauschke.

Ein ausdrückliches Beschwerderecht für Ratsmitglieder bei der Kommunalaufsicht werde vom Ministerium ebenso erklärt, beharrt Hommel auf der Begründung zu seiner Beschwerde. Er werde sich jetzt aber den für ihn wichtigeren Haushaltsberatungen widmen und die Beschwerde nicht weiterverfolgen, sagt Hommel enttäuscht.

(NGZ)
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