Jüchen Stadtrechte für Jüchen leicht gemacht
Jüchen · Eher als gedacht sind jetzt für Jüchen die Stadtrechte zum Greifen nah. Denn nach dem gerade verabschiedeten Gemeindeordnungs-Reformgesetz kann eine Gemeinde bereits dann auf Antrag „mittlere kreisangehörige Stadt“ werden, wenn sie an drei Stichtagen hintereinander über 20 000 Einwohner hatte. Zuvor musste noch ein Schwellenwert von 25 000 Einwohnern überschritten werden.
„So konkret wie jetzt war es noch nie“, kommentierte Bürgermeisterin Margarete Kranz auf Nachfrage der Rheinischen Post die Situation. „Wir werden jetzt die Möglichkeiten prüfen und dann sehr genau schauen, welche Lösung für die Jüchener Bürger die beste ist.“ Was sich ändern würde im Überblick:
Bauaufsichtsbehörde Zu den neuen Aufgaben Jüchens könnte zum Beispiel die Bauaufsicht gehören. Verfahren müssten dann nicht mehr über den Rhein-Kreis Neuss laufen, sondern könnten direkt vor Ort entschieden werden. Heute ist Jüchen noch Mittler zwischen Bauherren und der beim Kreis angesiedelten Baugenehmigungsbehörde.
Verkehrsbehörde Auch in Sachen Verkehrslenkung- und Sicherung könnte Jüchen demnächst mehr Eigenverantwortung übernehmen. Bürgermeisterin Margarete Kranz kann sich vorstellen, beide Behörden in den Ort zu holen. Allerdings nur, wenn es wirtschaftlich ist.
Jugendamt Derzeit hat Jüchen zusammen mit Korschenbroich und Rommerskirchen ein gemeinsames Jugendamt. So soll es nach Wunsch der Bürgermeisterin auch bleiben. „Wir würden die Aufgaben nicht alleine stemmen wollen“, sagt sie.
Weitere Aufgaben auch die Trägerschaft von Rettungswachen nach Bedarfsplan, die Errichtung eines eigenen Rechnungsprüfungsamtes und die Einstellung von hauptamtlichen Kräften der Feuerwehr könnten von Jüchen als Stadt übernommen werden.
Finanzen Die Schlüsselzuweisungen, die Jüchen erhält, würden sich laut Claus Hammacher vom Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen nicht verändern. Erst, wenn die Gemeinde über 25 000 Einwohner zählt, gibt es mehr Geld. Welche Kosten, zum Beispiel durch zusätzliches Verwaltungspersonal, auf Jüchen zukommen, will die Verwaltung prüfen. Da jedoch für die Aufgaben, die momentan noch der Rhein-Kreis Neuss übernimmt, auch eine Kreisumlage fällig ist, könnte sich mehr Eigenverantwortung auch finanziell lohnen.
Status Die Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung wird durch den Stadtstatus erheblich gehoben. Vieles kann bürgernäher geregelt werden. „Aber ob wir nun Gemeinde oder Stadt heißen, das ist mir persönlich egal“, sagt Kranz.