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Viele Flüchtlinge könnten aus Unterkünften ausziehen Stadt Jüchen sucht Wohnungen für geflüchtete Menschen

Jüchen · Die Stadtverwaltung ist auf der Suche nach Wohnungen für Geflüchtete. Zurzeit leben in Jüchen 405 geflüchtete Menschen, davon sind 139 in den Asylunterkünften untergebracht. Die Platzkapazität reicht dort zurzeit nur knapp aus.

 Flüchtlingsunterkünfte gibt es etwa an der Jülicher Straße.

Flüchtlingsunterkünfte gibt es etwa an der Jülicher Straße.

Foto: Gundhild Tillmanns

Die Stadtverwaltung ist auf der Suche nach Wohnungen für Geflüchtete. Zurzeit leben in Jüchen 405 geflüchtete Menschen, davon sind 139 in den Asylunterkünften untergebracht. Die Platzkapazität reicht dort zurzeit nur knapp aus. Zum einen wurden laut Verwaltung seit Anfang November 21 Flüchtlinge sowie acht ehemalige Ortskräfte aus Afghanistan zugewiesen. Zum anderen sei eine hundertprozentige Belegung nicht möglich, da auf die persönliche Situation Rücksicht genommen werden müsse – etwa wenn Familien untergebracht werden.

In den Unterkünften leben auch Menschen, die in Wohnungen umziehen könnten. Das gilt laut Stadt für Menschen etwa aus Afghanistan, Syrien, Eritrea oder Somalia, die als Flüchtlinge anerkannt sind. Damit sind sie berechtigt, selbst Wohnungen zu mieten, wenn sie eine finden. Das Angebot ist aber sehr knapp. Die Integrationsstelle der Stadt sowie Ehrenamtler helfen dabei. Wird eine Wohnung gefunden, werden Plätze für neu Zugewiesene frei.

Die Stadtverwaltung möchte zudem geflüchtete Menschen möglichst dezentral im Stadtgebiet unterbringen, um eine gute Integration zu ermöglichen.

Gesucht wird Wohnraum sowohl für einzeln Lebende als auch für Familien. Aktuell könnten 27 Menschen, darunter sieben Alleinstehende, ein junges Ehepaar und drei Familien, sofort aus Unterkünften ausziehen, wenn sie eine Wohnung finden.

Vermieter, die freien Wohnraum zur Verfügung haben, werden gebeten, sich mit Ute Schwieren (Telefonnummer 02165 9155501 oder per E-Mail: ute.schwieren@juechen.de) in Verbindung zu setzen. Die Mietverträge dürfen die Personen selbst mit dem Vermieter schließen. Bei Personen, die als Asylsuchende anerkannt sind und kein oder geringes Einkommen haben, erfolgt die Absprache mit dem Jobcenter.

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