Diskussion um Feuerwerk-Verbot Jüchen lässt das Silvester-Böllern weiter zu

Jüchen · Die Stadt wird das Böllern zum Jahreswechsel nicht einschränken, trotz eines Antrags der Deutschen Umwelthilfe für ein Feuerwerk-Verbot. Wohl aber plädiert der Bürgermeister für „verantwortungs- und umweltbewussten Umgang“.

 Ein furioses Feuerwerk gab es zur Stadtwerdung am Jahreswechsel 2018/19. Auch am kommenden Silvesterabend können die Jücher wieder böllern, die Stadt lehnt ein Verbot ab.

Ein furioses Feuerwerk gab es zur Stadtwerdung am Jahreswechsel 2018/19. Auch am kommenden Silvesterabend können die Jücher wieder böllern, die Stadt lehnt ein Verbot ab.

Foto: Woitschuetzke,Andreas (woi)

Zum Jahresbeginn 2019 ließ es die frisch gebackene Stadt Jüchen krachen. Die Stadtwerdung wurde mit einem Feuerwerk gefeiert, vom Rathaus-Dach stiegen viele Raketen auf – natürlich ließen auch zahlreiche Bürger Raketen steigen. Das wird nicht das letzte Silvester-Feuerwerk gewesen sein, auch wenn die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in Jüchen und weiteren 97 Städten einen Antrag auf Erlass eines kommunalen Feuerwerk-Verbots gestellt hat. Nach „Abwägung der Interessen“ spricht sich die Stadt Jüchen jetzt gegen Einschränkungen mit Hilfe einer Verordnung von Amts wegen aus. „Messwerte des vergangenen Jahreswechsels lassen keinen keinen dringenden Handlungsbedarf erkennen“, heißt es im Rathaus.

Eine Einschränkung wäre zudem in Nordrhein-Westfalen rechtlich nur bei der Verwendung von Böllern und nicht von Raketen möglich. Die Nachbarstadt Grevenbroich hat sich bereits gegen ein Verbot ausgesprochen.

In den vergangenen Monaten hatte die Deutsche Umwelthilfe in 98 Kommunen den Stopp der Feuerwerk-Böllerei beantragt, auch fast 60 Prozent der Bürger würden sich laut einer Umfrage dafür aussprechen. Die DUH argumentiert mit erhöhten Feinstaubwerten, Gesundheitsgefährdung, Verletzten, Bränden und vermüllten Straßen. „Die Deutsche Umwelthilfe verweist auf Überschreitungen der von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen Grenzwerte für Feinstaub von 20 Mikrogramm je Kubikmeter im Jahresmittel 2018“, so die Stadt.

Tatsächlich belegen Messungen in Jüchen einen Anstieg der Feinstaubwerte zum Jahreswechsel. An der Peter-Busch-Straße in Hochneukirch steht eine Messstation. „Eine stündliche, kontinuierliche Auswertung vom 31. Dezember 2018, 0 Uhr, bis zum 1. Januar, 2019, 24 Uhr, belegt einen sprunghaften Anstieg auf maximal 36 Mikrogramm je Kubikmeter ab Neujahr, ein Uhr“, berichtet die Verwaltung. Danach sei die Konzentration wieder unter 20 Mikrogramm gesunken. Der Grenzwert der EU-Richtlinie liege bei 40 Mikrogramm. Der Grenzwert für den Tagesmittelwert liege bei 50 Mikrogramm je Kubikmeter – dabei sind 35 Überschreitungen pro Jahr zulässig. In Jüchen gab es im Jahr 2018 sechs Überschreitungstage .

Das Fazit der Stadtverwaltung in Jüchen: Eine Überschreitung habe es bei beiden Mittelwerten nicht gegeben. Die Stadt weist zudem darauf hin, dass Feuerwerk an Silvester „eine jahrhundertealte Tradition“ darstelle. Die Einschränkung „würde einen Eingriff in die Grundrechte darstellen“ und sei daher „an die Ermessensausübung der Ordnungsbehörde gebunden“. Die Verwaltung sieht aber eben keinen Handlungsbedarf für eine solche Verordnung.

 Bürgermeister Harald Zillikens plädiert jedoch „für den verantwortungs- und umweltbewussten Umgang mit Feuerwerkskörpern“. So sollte auf das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen mit ausschließlicher Knallwirkung verzichtet werden.

Einen alternativen Verwendungszweck für das eingesparte Geld nennt Bürgermeister Zillikens auch: eine Spende an gemeinnützige Organisationen.

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