Jüchen Sieben Kastanienbäume müssen nach Sturm fallen

Jüchen · Baumfällung hat nichts mit geplantem Wohngebiet zu tun. NABU-Einspruch fließt ins Bebauungsplanverfahren ein.

 Ein sturmgeschädigter Baum wurde an der Peter-Busch-Straße gefällt.

Ein sturmgeschädigter Baum wurde an der Peter-Busch-Straße gefällt.

Foto: gt

Der an der Peter-Busch-Straße bereits gefällte Baum sowie die weiteren, durch Kreuze markierten, ebenfalls zur Fällung vorgesehenen alten Bäume gehen sozusagen noch auf das Konto des Sturms "Friederike". Diese Baumfällungen haben noch nichts mit dem geplanten Wohngebiet zu tun, gegen das sich (wie berichtet) der Bund für Umwelt- und Naturschutz (NABU) Jüchen wehrt, weil er das Wäldchen an der Peter-Busch-Straße erhalten wissen will.

Zu den Baumfällungen teilt die Gemeindeverwaltung auf Redaktionsnachfrage mit: Im Plangebiet sei eine Kastanie dem Sturm "Friederike" zum Opfer gefallen. Im Rahmen der gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten der Gemeinde sei daraufhin ein Sachverständiger beauftragt worden, die Verkehrssicherheit der Kastanien zu überprüfen. Daraus habe sich ergeben, dass dort sechs weitere Bäume gefällt werden müssten. Und das Grünflächenamt versichert, die anstehenden Fällarbeiten stünden nicht im direkten Zusammenhang mit dem geplanten Baugebiet .

Zum Planungsstand teilt die Gemeindeverwaltung mit: Bereits seit Oktober 2009 liege für das Gebiet ein rechtskräftiger Bebauungsplan vor, der eine Bebauung für das Gebiet vorsehe und festsetze. Mittlerweile habe ein Bauträger ein Konzept zur Bebauung des Gebietes vorgelegt. Das Plangebiet umfasst laut Bauverwaltung eine Fläche von insgesamt 16.200 Quadratmetern, die in etwas 8400 Quadratmeter große Wohnbauflächen, etwa 2900 Quadratmeter Verkehrsflächen und 4900 Quadratmeter öffentliche Grünflächen aufgeteilt werden sollen. Geplant seien etwa 30 Wohneinheiten in Reihen- und Doppelhausbebauung für Familien mit Kindern.

Da die beabsichtigte Bebauung geringfügig von den Festsitzungen des Bebauungsplanes aus dem Jahr 2009 abweiche, sei die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich geworden. Im Rahmen des Verfahrens sei unter anderem ein Umweltbericht angefertigt sowie eine Artenschutzvorprüfung vorgenommen worden, erinnert die Verwaltung. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung habe bis Montag stattgefunden. "In diesem Zeitraum konnten die Öffentlichkeit, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zur beabsichtigten Planung Stellung nehmen", erläutert Gemeindesprecher Norbert Wolf.

Die eingegangenen Stellungnahmen, zu der auch das Schreiben des NABU Jüchen (wir berichteten gestern) gehörten, fließen laut Wolf nun in das Bebauungsplanverfahren ein "und werden dem Rat der Gemeinde Jüchen zur Abwägung vorgelegt", kündigt er an.

Eine weitere Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung finde nach Abschluss der Artenschutzprüfung Stufe II voraussichtlich im Spätsommer/Herbst 2018 statt. Ein Abschluss des Verfahrens werde Ende 2018 erwartet.

(gt)
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