Jüchen RWE soll Gewässerpflege bezahlen

Jüchen · Gegen die Verbandsumlage der Gemeinde an den Erftverband wehrt sich die FWG in einem Antrag. Er fordert,dass RWE Power wegen des Tagebaus zu 100 Prozent der Unterhaltungskosten für die Bäche herangezogen wird.

 Der Jüchener Bach gehört ebenso wie der Kelzenberger und der Kommerbach zu den Fließgewässern, die durch die Grundwasserabsenkung des Tagebaus in Mitleidenschaft gezogen werden.

Der Jüchener Bach gehört ebenso wie der Kelzenberger und der Kommerbach zu den Fließgewässern, die durch die Grundwasserabsenkung des Tagebaus in Mitleidenschaft gezogen werden.

Foto: Lothar Berns

Bezahlt die Gemeinde Jüchen mit ihrer Umlage für den Erftverband eigentlich für etwas, das sie gar nicht verursacht hat? Diese Frage wirft jetzt die FWG-Fraktion auf. Ihr Vorsitzender Gerolf Hommel geht nämlich davon aus, dass der "Erftverband über seine Umlage Kosten des Tagebaus bei den Kommunen einfordere, die eigentlich vom Verursacher RWE zu erstatten wären": So schreibt er es in einem Antrag an Bürgermeister Zillikens.

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss soll nun, wenn sich die Fraktionen dazu entscheiden, als Delegierte der Gemeinde Jüchen, den Technischen Dezernenten Oswald Duda und Helmut Löwenich (CDU), den Vorsitzenden des Betriebsausschusses, zum Erftverband schicken. Dort sollen sie die Fragen klären, die Hommel aufwirft. Er fragt unter anderem: "Welche tagebaubedingten Kosten werden über die Verbandsumlage von den Kommunen bezahlt und nicht von RWE erstattet?"

Gerolf Hommel erinnert in seinem Antrag zunächst daran, die Fließgewässer seien durch die vom Tagebau verursachte Grundwasserabsenkung und die Einleitung von Kühl- und Sümpfungswasser beeinflusst. Für den Braunkohletagebau sei die Erft in den 1950er Jahren ausgebaut worden.

Jetzt werde sie renaturiert, und der Erftverband erkläre dies als ein Maßnahmenpaket zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Hommel kritisiert aber: "Man suggeriert uns, dass die Richtlinie der Grund ist. Stellt sich die Frage: Warum? Denn Ursache war der Tagebau." Die Kosten betragen laut Hommel rund 70 Millionen Euro, wovon der Erftverband 9,5, RWE acht und das Land etwa 52 Millionen zu zahlen hätten.

Der Politiker sagt nun aber: "Die Forschungsstelle Rekultivierung hat erklärt, dass die Erft bis Mitte der 70er Jahre fünf Mal als Folge des Tagebaus verlegt wurde. Wenn also die 9,5 Millionen Euro über Umlagen verteilt werden, ist das falsch." Denn RWE sei der alleinige Verursacher, klagt Hommel an, der auch nach den Maßnahmen und Kosten für den Jüchener Bach, den Kommerbach und den Kelzenberger Bach fragt. Auch dort spreche man zwar von ökologischen Verbesserungen durch die Umsetzung der Wasserrichtlinien.

Für den Jüchener Bach sei der Erftverband zuständig. "Aber für die beiden anderen Bäche zahlen wir als Gemeinde, obwohl der Tagebau der Verursacher ist", meint Hommel, der beobachtet: "In den Wirtschaftsberichten des Erftverbandes tauchen interessanterweise die Begriffe RWE oder Tagebau nicht auf." Hommel listet zudem auf, der Erftverband betreibe ein umfangreiches Grundwassermessnetz mit mehr als 2600 Messstellen, an denen Grundwasserstände und Qualität ausgewertet werden. Laut Erftverband trage RWE aber nur 40 Prozent der Kosten des Grundwasser-Messnetzes. Er meint, RWE müsste diese Kosten zu 100 Prozent erstatten.

Und für die geohydrologische Datengewinnung übernehme RWE nur 50 Prozent der Kosten, listet Hommel weiter auf und sagt: "Da solche Maßnahmen durchgeführt werden, wenn Gebiete aufgrund der Grundwasserabsenkung beeinträchtigt werden, muss man auch diesen Kostenanteil in Frage stellen."

Und wörtlich als "blanken Unsinn" bezeichnet der FWG-Fraktionsvorsitzende eine der Gemeinderat vorliegende Erläuterung für die Kostenveranlagung für den Erftverband: In der Erläuterung heiße es, dass hier die Tagebaukosten geregelt seien, die der Wahrung des öffentlichen Wohles gegenüber eingetretenen oder möglichen wasserwirtschaftlichen Auswirkungen dienen und von RWE bezahlt würden. Dem hält Hommel entgegen - und er stellt die Forderung auf: "Wenn Maßnahmen aufgrund des Tagebaus für eingetretene oder mögliche Auswirkungen aufgelistet werden, dann hat RWE 100 Prozent zu übernehmen."

(NGZ)
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