Jüchen Land unterstützt AKW-Resolution

Jüchen · Landesumweltministerium und -regierung befürworten zwar die Anti-AKW-Resolution der Gemeinde Jüchen. Sie sehen aber keine Möglichkeit für einen Brennelemente-Lieferstopp für die deutsche Wirtschaft in die belgischen Kraftwerke.

Die neue NRW-Umweltministerin Christina Schulze Föcking und die neue NRW-Landesregierung unterstützen die Gemeinde Jüchen in ihrem Bestreben für die Stilllegung der maroden belgischen Atomkraftwerke in Tihange und Doel: Das geht jetzt aus einem sechsseitigen Schreiben des Landesumweltministeriums hervor. Bürgermeister Harald Zillikens hatte zunächst noch die vormalige NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft über die vom Jüchener Gemeinderat einstimmig verabschiedete Resolution zur Stilllegung dieser Atomkraftwerke informiert. Das lange und detaillierte Antwortschreiben des Umweltministeriums der neuen NRW-Landesregierung liegt nun auch dem Umweltausschuss zu seiner nächsten öffentlichen Sitzung am 5. Oktober vor.

Darin heißt es unter anderem: "Auch der neu gewählte Landtag und die neue Landesregierung werden sich mit Nachdruck für eine schnellstmögliche Abschaltung der Reaktoren Tihange 2 und Doel 3 einsetzen." Die Stilllegung dieser Kernkraftwerke stelle ein gewichtiges Ziel im Koalitionsvertrag von CDU und FDP dar. Außerdem werde die neue Landesregierung auch die Bundesregierung auffordern, weiterhin intensiv auf die belgische Regierung einzuwirken, um eine schnellstmögliche und endgültige Stilllegung der störanfälligen Reaktoren zu erreichen: Bis zu diesem Punkt liest sich die Antwort aus dem Umweltministerium positiv für Jüchen, doch es gibt auch eine Enttäuschung.

Die Resolution des Gemeinderates hatte nämlich nicht nur die Stilllegung der Atomkraftwerke gefordert, sondern ebenso das Einstellen der Lieferung von Brennelementen durch deutsche Wirtschaftsunternehmen nach Belgien. Für ein Ausfuhrverbot solcher Brennelemente oder gar einen sofortigen Ausfuhrstopp gebe es unterschiedliche Rechtsauffungen, wird der Gemeinde Jüchen mitgeteilt. Ein Verbot sei nur möglich, wenn die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland betroffen wäre. Bei Ausfuhrgenehmigungen gebe es aber keine rechtlich belastbare Grundlage, die Erteilung einer Genehmigung von Sicherheitsfragen abhängig zu machen, die einen genehmigten Betrieb von Atomkraftwerken in einem Nachbarstaat beträfen. Für deren Sicherheit seien die Behörden des Nachbarstaates verantwortlich, zitiert das Ministerium aus einem Rechtsgutachten. Es verweist zudem auf einen anderen Juristen, der europarechtliche Bedenken für einen Lieferstopp für Brennelemente anführt. Ein Ausfuhrverbot würde seiner Auffassung nach eine Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Betätigung des Unternehmens im europäischen Binnenmarkt darstellen.

In der Summe bedeutet das für Jüchen zunächst nur, weiterhin die im Rathaustresor eingelagerten Jodtabletten in Sachen Verfallsdatum im Blick zu behalten. Denn sie müssen nicht nur trocken und kühl gelagert werden. Sie müssen dann wirksam sein, wenn sie im Notfall bei einem Atomunfall in den belgischen Kraftwerken an alle Kinder und Schwangeren im Gemeindegebiet verteilt werden müssen, um bei ihnen eine Jodblockade aufzubauen.

(NGZ)
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