Jüchen Jüchener will Bestattungsgesetz ändern

Jüchen · Wolfgang Kuhn kämpft weiter für eine Verkürzung der Liegezeiten für Urnengrabstellen. Eine 30-jährige Grabstellenpflege sei angesichts der demografischen Entwicklung nicht mehr zeitgemäß, argumentiert der 72-Jährige.

 Der 72-jährige Jüchener Wolfgang Kuhn kämpft weiter für die Änderung des NRW-Bestattungsgesetzes und fordert eine kürzere Liegezeit für Urnen.

Der 72-jährige Jüchener Wolfgang Kuhn kämpft weiter für die Änderung des NRW-Bestattungsgesetzes und fordert eine kürzere Liegezeit für Urnen.

Foto: Karin Verhoeven

Im Kampf um die Änderung des NRW-Landesgesetzes für eine kürzere Ruhezeit von Aschenbeisetzungen hat der Jüchener Wolfgang Kuhn jetzt diejenigen Mitglieder des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtages angeschrieben, die nicht der CDU angehören. Die CDU-Ausschussmitglieder hatten bereits im Sommer ein Schreiben mit der Aufforderung zu einer Gesetzesänderung bekommen. Da Kuhn sich inzwischen von seiner Partei hingehalten fühlt, hat er sich entschlossen, seinen Aktionsradius zu erweitern.

Seit 2012 bereits kämpft der Jüchener um eine Änderung des Paragrafen 4 des Bestattungsgesetzes NRW und hat in diesen drei Jahren viel Zustimmung erfahren - etwa bei seiner Unterschriftenaktion. Kuhn betont: "Die Menschen werden immer älter - oft ist es so, dass sie bei einer 30-jährigen Grabpflege zu dieser gesundheitlich kaum noch in der Lage sind." Der 72-Jährige rechnet vor: "In NRW werden heute etwa 200.000 Bestattungen pro Jahr durchgeführt. Davon sind 60 Prozent Urnenbestattungen. Und die Tendenz ist steigend."

Die Asche aber sei bei der Beerdigung bereits in einem Zustand, der bei der Sargbestattung erst nach 30 Jahren eintrete. Kuhn fordert daher die Möglichkeit einer kürzeren Liegezeit für Urnen. Dies sei praktikabel und mache Sinn, meint er und denkt dabei an eine Urnenliegezeit von fünf Jahren. Er betont aber auch: "Dass danach die Zeit der Trauer nicht aufhört, ist klar." Er sehe aber keinen Sinn darin, dass eine Urne in Jüchen 30 Jahre in einer Stele stehen müsse, nur weil ein Verstorbener bei der Grabbestattung nach 30 Jahren zu Staub verfallen sei. Allerdings sollten Angehörige nach einer Mindestzeit von fünf Jahren die Möglichkeit zum Nachkaufen der betreffenden Urnen-Grabstätte bekommen, regt Kuhn an.

So weit wie im europäischen Ausland oder wie seit dem 1. Januar 2015 in Bremen möchte der Jüchener jedoch nicht gehen. "In Bremen werden die Urnen unter gewissen Voraussetzungen sogar nach Hause geschickt", sagt er. Erst 2014 wurde das Bestattungsgesetz zwar geändert. Kuhn kritisiert aber: "Die Experten haben die Problematik der Liegezeit für die heutige Zeit nicht erkannt. Die Beerdigungskultur ist im Wandel, die entsprechenden Gesetze müssen damit Schritt halten."

Bei seiner Unterschriftenaktion für die Änderung der Urnenbestattungszeiten hatte Kuhn auch von jüngeren Menschen viel Zustimmung erfahren. Im September 2015 schließlich hatte er ein Gespräch mit den Landtagsabgeordneten Peter Preuß und Norbert Post sowie Angela Frankenhäuser, der wissenschaftlichen Mitarbeiterin des für das Bestattungsgesetz zuständigen Ausschusses.

Kuhn fühlt sich von der CDU seitdem aber lediglich vertröstet und sagt: "Fast ausschließlich war von Ethik die Rede und einige Wochen später von der Flüchtlingsproblematik, durch die der Ausschuss noch nicht weiter gekommen sei." Kuhn hat inzwischen den Eindruck gewonnen, dass es um finanzielle Überlegungen geht und fordert: "Dann muss man in den Kommunen neu kalkulieren und freiwerdende Friedhofsflächen anders nutzen."

(NGZ)
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