Jüchen Jüchener müssen für viele Gräber mehr zahlen

Jüchen · Der Gemeinderat beschließt in seiner nächsten Sitzung die neue Satzung für Friedhofsgebühren. Einige Gebühren werden angehoben.

 Für einige Bestattungsformen und Nutzungsrechte müssen Jüchener 2014 mehr bezahlen. Der Rat wird über eine neue Satzung beschließen.

Für einige Bestattungsformen und Nutzungsrechte müssen Jüchener 2014 mehr bezahlen. Der Rat wird über eine neue Satzung beschließen.

Foto: reuter

Der Gemeinderat wird am kommenden Donnerstag, 12. Dezember, über eine neue Satzung für Friedhofsgebühren entscheiden. Für die Jüchener bedeutet dies: Einige Gebühren werden angehoben, andere bleiben konstant. Dass die Steigerung laut Bürgermeister Harald Zillikens "moderat" ausfallen kann, liegt daran, dass Flächen auf den Friedhöfen in Bedburdyck und Gierath entwidmet werden konnten. Die Folge: Für die Verwaltung sinken die damit verbundenen Kosten, etwa für Unterhalt und Personal. Weiteres Einsparpotenzial sieht CDU-Fraktionsvorsitzender Norbert Esser bei den Leichenhallen: "Diese könnten umgenutzt werden. So könnte etwa die Halle in Garz-weiler in ein Kolumbarium (Urnenhalle) umgewandelt werden." Diese Möglichkeiten soll der Arbeitskreis Friedhof prüfen.

Die Bestattungskultur wandelt sich — auch in Jüchen Urnengräber stärker gefragt als Erdgräber. Vor vier Jahren wurden im Gemeindegebiet die ersten Urnenstelen eingerichtet; zwei weitere werden auf den Friedhöfen in Jüchen und Hochneukirch folgen. Für das Nutzungsrecht dieser Gräber müssen Angehörige ab 2014 künftig mehr bezahlen: Im Jahr 2013 kostete ein Urnenwahlgrab in einer Stele 1414 Euro, im Folgejahr 1543 Euro werden es sein. Auch ein Reihengrab in einer Urnenstele wird teurer: 1286 statt bisher 1157 Euro. Zur Begründung verweist technischer Dezernent Oswald Duda auf "steigende Unterhaltungs- und Pflegekosten für die Urnenstelen".

Unverändert bleiben dagegen Kosten für das Nutzungsrecht für Reihengräber (964 Euro), Wahlgraber (1800 Euro) Urnenreihengräber 8707 Euro) Urnenwahlgräber (1479 Euro), anonyme Urnenreihengräber und Urnenrasengräber (1286 Euro), Rasenreihengräber (1543 Euro) und Kinderreihengräber (193 Euro). Die Gebühren für alle Bestattungsformen wurden insgesamt leicht angehoben: für Reihen-, Reihenrasen- und Wahlgräber steigen sie um sieben Euro auf 609 Euro, Umbettungen kosten 15 Euro mehr, das Ausgraben eines Leichnams acht Euro mehr (685 Euro); die übrigen Bestattungsgebühren steigen um je zwei Euro.

Dabei reichen die Gebühren nicht zur Kostendeckung: Einem Kostenaufwand von 614434 Euro stehen Einnahmen aus Gebühren in Höhe von 460 843 Euro gegenüber — das ergibt ein Minus von 153 591 Euro. Dazu sagt Oswald Duda: "Die Kosten werden zu rund 75 Prozent gedeckt." Warum eine Kostendeckung generell unmöglich ist, erläutert Bürgermeister Harald Zillikens. Er verweist darauf, dass die Verwaltung — entsprechend der Vorgaben des Kommunalabgabegesetzes — nur die unmittelbaren Kosten für zweckgewidmete Flächen umlegen könne. Oswald Duda erläutert: "Hinzu kommen etwa die Aufwendungen für die Kriegsgräber und die jüdischen Friedhöfe."

Um künftig mehr zu sparen, können zurzeit keine weiteren Friedhofsflächen im Gemeindegebiet aufgegeben werden: "Vergleichbare, zusammenhängende Flüchen fehlen", sagt Duda.

(NGZ)
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