Letzter Verhandlungstag Zwölf Jahre Haft für Messerstecher in Jüchen

Hochneukirch · Der Messerstecher-Prozess ist zu Ende gegangen. Für den versuchten Mord und die gefährliche Körperverletzung an seiner Frau wurde ein 36-jähriger Afghane vor dem Landgericht Mönchengladbach zu zwölf Jahren Haft verurteilt.

 Verteidiger Henning Hußmann aus Mönchengladbach mit dem Angeklagten. Der 36 Jahre alte Afghane wurde am Freitag zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren verurteilt.

Verteidiger Henning Hußmann aus Mönchengladbach mit dem Angeklagten. Der 36 Jahre alte Afghane wurde am Freitag zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren verurteilt.

Foto: Eva-Maria Geef

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann die 30-Jährige töten wollte, da sie durch die Trennung von ihm seine Ehre verletzt habe. Mit dem Urteil folgte die Kammer der Forderung der Staatsanwaltschaft, die die Tatvorwürfe durch die Hauptverhandlung als bestätigt ansah.

Der Angeklagte hatte im Oktober 2018 in Hochneukirch auf offener Straße mehrfach auf die Frau eingestochen, ihr dabei mindestens sieben Stichverletzungen zugefügt, wobei zwei Hauptschlagadern getroffen wurden. Die Frau verlor über drei Liter Blut, konnte nur durch eine Not-Operation gerettet werden. Seit der Tat lebt sie mit ihren Kindern im Zeugenschutz, da sie auch von Familienmitgliedern des Angeklagten bedroht wird.

Laut Kammer war für die Bemessung des Strafmaßes neben der Tatsache, dass der Mann töten wollte und durch die Mitnahme eines Fleischermessers mit einer 19 Zentimeter langen Klinge „vorbereitet war“, auch die Schwere der Verletzungen maßgeblich: „Es ist haarscharf an der Tatvollendung vorbei gegangen, es hat nicht viel gefehlt, und die Frau wäre gestorben.“ Laut einem Sachverständigen hätte ein älteres Opfer den Angriff nicht überlebt. Der Tat vorausgegangen waren bereits mehrere Todesdrohungen gegen das spätere Opfer sowie eine Kindesentziehung. Im Jahr 2017 hatte der Angeklagte versucht, die beiden gemeinsamen Kinder in den Iran zu entführen. – „Die Schilderung der Geschädigten zum Tatablauf ist rundum glaubhaft“, so der Vorsitzende Richter Lothar Beckers. „Genauso ist es gewesen.“ Damit widersprach die Kammer der am letzten Verhandlungstag vorgebrachten Einlassung des Angeklagten. Dieser hatte über seinen Verteidiger Henning Hußmann erklären lassen, dass er am Tattag nach seinem Arbeitsende am Bahnhof einen Bekannten getroffen habe. Dieser habe ihm Alkohol und eine Pille angeboten, was er beides angenommen habe. Da er normalerweise nichts konsumiere, habe er rasch die Wirkung des hochprozentigen Schnapses bemerkt.

Später habe er seine Frau auf dem Bahnhof getroffen und man sei gemeinsam nach Hause gegangen. Nach der Trennung wohnten beide noch in der gleichen Straße. Unterwegs habe die Frau ihn beschimpft, habe erklärt, seine Familie und er seien ehrlos. Dann habe sie versucht, an sein Handy zu kommen, um alle Daten darauf zu löschen. Bei dem Gerangel sei ihre Einkaufstasche von der Schulter gerutscht und ein Messer herausgefallen. Damit habe er zugestochen.

Die Verteidigung hatte versucht, den Angriff als Tat im Affektrausch darzustellen. Sie stellte den Antrag, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Dem Affektrausch widerspräche zudem das Nachtatverhalten, erklärte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Der Angeklagte habe sich langsam vom Tatort entfernt, das Messer weggeworfen. Erst als ein vorbeifahrender Zeuge ihn gesehen habe, habe er seine Schritte beschleunigt. Er floh dann nach Italien, wurde dort im November 2018 festgenommen und nach Deutschland überführt.Unmittelbar nach der Urteilsverkündung kündigt Verteidiger Henning Hußmann an, das Urteil anfechten zu wollen.

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