Windpark Jüchen Die Weichen für den Windpark Jüchen sind gestellt

Jüchen · Die Gutachter stimmen dem geplanten Windpark Jüchen zu. Die Offenlage wird zeigen, ob es noch Bedenken aus Grevenbroich gibt.

 So wie bereits auf der rekultivierten Fläche zwischen Tagebau und der Grubenrandstraße in Jüchen sollen jetzt weitere Areale für Windräder ausgewiesen werden.

So wie bereits auf der rekultivierten Fläche zwischen Tagebau und der Grubenrandstraße in Jüchen sollen jetzt weitere Areale für Windräder ausgewiesen werden.

Foto: Gundhild Tillmanns

Wo jetzt auf Jüchener Gemeindegebiet noch Kohle abgebaut wird, da sollen künftig Windräder auf rekultiviertem Land stehen und dazu beitragen, durch mehr regenerative Energien den Strukturwandel zu begleiten. Schon jetzt drehen sich bekanntlich Windräder am Grubenrand. Um die Beeinträchtigungen für Menschen und Umwelt möglichst gering zu halten, plant die Gemeinde Jüchen eine Konzentrationszone für einen Windpark, der im Süden des Tagebaus Garzweiler dann ebenfalls auf rekultiviertem Neuland entstehen soll. Die Weichen für den „Windpark Jüchen“ sind jetzt durch die Beschlüsse zur Offenlage durch den Planungsausschuss und durch den Rat gestellt. Zuvor sind Gutachten zum Umwelt-, Schall- und Artenschutz sowie natürlich zur Verträglichkeit mit möglicher Wohnbebauung auch aus optischer Sicht von der Gemeinde Jüchen eingeholt worden. Generelle Bedenken bestehen gegen den Windpark nicht. Unklar ist aber noch, wie und ob sich die Nachbarstadt Grevenbroich äußern wird.

Denn seitens Grevenbroich seien zunächst Bedenken geäußert worden, der geplante „Windpark Jüchen“ könne zu nah an den Grevenbroicher Segelflugplatz grenzen: Dazu erfolgte im Planungsausschuss eine Nachfrage seitens der SPD. Tatsächlich habe es zu diesem Thema ein Telefonat gegeben, informierte die Gemeindeverwaltung. In dem Gespräch seien die Bedenken zwar zerstreut worden. Allerdings sei nicht auszuschließen, dass Grevenbroich nun im Verfahren der öffentlichen Auslegung doch noch Einwände zu den Abstandsflächen mache.

In den Gutachten zum geplanten Windpark wird allerdings wiederholt darauf hingewiesen, dass ausreichende Abstandsflächen eingehalten werden müssen: Das betrifft nicht nur den Segelflugplatz in Grevenbroich auf der Gustorfer Höhe, sondern vornehmlich auch die Wohnbebauung in Jüchen sowie in Grevenbroich-Elsen. Sogar zur optischen Sichtachse zu Kirchtürmen sollen entsprechende Abstandsflächen eingehalten werden.

Dem Schallschutzgutachten liegen Untersuchungen für sechs Windenergienanlagen zugrunde, die auch im Nachtbetrieb zwischen 22 und 6 Uhr (natürlich je nach Wetterlage) durchlaufen und Strom liefern sollen. Diese könnten au dem geplanten Areal in Jüchen „ohne Einschränkung“ betrieben werden, folgern die Gutachter. Der Grund: Es gebe dort keine „Schutzbedürftigkeit“, da keine allgemeinen Wohngebiete betroffen seien. Denn das Plangebiet befindet sich nördlich der A46. Und die Umweltgutachter bescheinigen der Gemeinde Jüchen, dass durch den geplanten Windenergiepark das „Schutzgut Pflanzen“, aber auch Vogelarten, Fledermäuse, Boden, Wasser und Luft nicht unvertretbar beeinträchtigt werden. Denn bei dem Areal werde es sich um landwirtschaftliche Monokulturen handeln, die auch nicht als besondere Brut- oder Nisstätten zu klassifizieren seien. Auch auf das Klima werde der relativ kleine Windpark keine signifikanten Einwirkungen haben. Und sogar an den Denkmalschutz ist gedacht: Archäologische Bodendenkmäler seien nicht zu erwarten, steht ebenfalls im Umweltbericht.

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